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Unser Blog zum Thema Energieberatung // Energiegesetze // Fördermittel und vieles mehr

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Neue steuerliche Förderung für Energieberaterleistungen

Neue steuerliche Förderung für Energieberaterleistungen

50 % Steuerförderung für Energieberaterleistungen nach § 35c EStG

Gute Nachrichten für Hausbesitzer, Handwerksbetriebe und Energieberater:
Das Finanzministerium hat die steuerliche Förderung im Rahmen des § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) erweitert.

Ab sofort können die Kosten für die energetische Baubegleitung durch einen Energieberater zu 50 % steuerlich gefördert werden, sofern diese nicht bereits über Programme wie die BEG-EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) bezuschusst wurden.

Was bedeutet die neue Förderung für Hausbesitzer?

Bisher waren die Kosten eines Energieberaters häufig nicht förderfähig, weil die maximalen Investitionskosten durch Handwerkerleistungen bereits ausgeschöpft waren.

Jetzt ändert sich das:

Energieberaterkosten können zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden mit 50 % Rückerstattung über die Steuererklärung.

Damit lohnt sich die Beauftragung eines Energieberaters jetzt gleich doppelt:
Sie sichern sich eine kompetente Begleitung bei Ihrer energetischen Sanierung und sparen bares Geld über die Steuerförderung.

Wer ist förderberechtigt?

Die Steuerförderung nach § 35c EStG gilt für:

  1. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen,
  2. die selbst genutzt werden,
  3. und deren Gebäude älter als 10 Jahre ist.

Diese Regelung richtet sich also speziell an private Hausbesitzer, die ihre Immobilie schrittweise energetisch modernisieren möchten.

Unser Tipp für Handwerksbetriebe und Energieberater

Gerade beim Heizungstausch oder bei größeren Sanierungen ist diese neue Förderung besonders attraktiv.

Durch die Kombination aus steuerlicher FörderungPlanungssicherheit und maximaler Förderhöhe entsteht ein echter Mehrwert, sowohl für Handwerksbetriebe als auch für deren Kunden.

💡 Tipp: Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Kunden aktiv auf diese neue Möglichkeit hinzuweisen. So steigern Sie nicht nur die Kundenzufriedenheit, sondern auch Ihren Auftragswert.

Wir unterstützen Sie bei der optimalen Förderstrategie und zeigen, wie sich Zuschüsse und Steuervergünstigungen intelligent kombinieren lassen.

Weitere steuerliche Fördermöglichkeiten nach § 35c EStG

Neben der Baubegleitung können auch zahlreiche energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich abgesetzt werden – sofern sie nicht bereits über die BEG gefördert wurden. Dazu gehören:

  • Dämmung von Dach, Wänden oder Decken
  • Fenster- und Türentausch
  • Heizungstausch und Heizungsoptimierung
  • WärmepumpenBiomasseheizungen oder Fernwärmeanschlüsse
  • Lüftungsanlagen und smarte Heizungssteuerungen

Steuerlicher Vorteil:

  • 20 % der Investitionskosten können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden
  • Die Verteilung erfolgt über drei Jahre
  • Bis zu 40.000 € steuerliche Ersparnis pro Objekt sind möglich!

Fazit: Energieberatung zahlt sich jetzt doppelt aus

Mit der neuen Steuerförderung lohnt sich die Einbindung eines Energieberaters mehr denn je.

Handwerksbetriebe können ihren Kunden nun nicht nur bei der Umsetzung helfen, sondern auch bei der optimalen finanziellen Förderung.

 Unser Service:
Wir beraten Sie und Ihre Kunden individuell zu den besten Förderwegen – ob steuerlich oder über Zuschüsse.

Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie die neuen Möglichkeiten für Ihre energetische Sanierung!

Bild von TK Baupartner GmbH

TK Baupartner GmbH