800 Millionen Euro für den Neubau
Es gibt Neuigkeiten im Produkt „Klimafreundliches Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), die Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ und die Förderstufe „Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude“ wird befristet wieder eingeführt. Für diese Förderstufe sind im Bundeshaushalt bis zu 800 Mio. € vorgesehen. Die Antragstellung ist ab dem 16.12.2025 möglich.

Attraktive Konditionen Wohngebäude
- Gefördert wird über zinsgünstige Kredite der KfW mit Kreditbeträgen von:
- Klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
- Effizienzhaus 55 – Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
Attraktive Konditionen Nichtwohngebäude
Gefördert wird über zinsgünstige Kredite der KfW mit Kreditbeträgen von:
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude bis zu 1.500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
- Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben
Für ein Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude ist eine Ökobilanzierung verpflichtend durchzuführen. Es gibt allerdings keine einzuhaltenden Grenzwerte.
Voraussetzung für die Förderung
ist eine erneuerbare Wärmeversorgung, ohne Einbindung von Wärmeerzeugern auf Basis folgender Energieträger:
- auf Basis von fossilem Gas/Öl,
- auf Basis von Kohlebrennstoffen und Torf oder
- auf Basis von fossil erzeugtem Wasserstoff.
Der Ausschluss für den Einsatz gilt auch für Kombinationen, z. B. von mit fossilem Gas oder Öl betriebenen Brennwertkesseln und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridsysteme). Für Gebäudenetze und Wärmenetze gelten separate Bestimmungen.
Es gibt zudem Anforderungen an die Geräuschemissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen. Die Geräuschemissionen sind nachzuweisen.
Wer ist förderberechtigt?
Förderfähig sind Neubauprojekte, für die bereits eine Baugenehmigung vorliegt und die den energetischen Standard EH55 / EG55 erreichen. Der Ersterwerb von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen die den energetischen Standard EH55 erreichen. Der Ersterwerb von Nichtwohngebäuden (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) die die Anforderungen an den Effizienzgebäudestandard 55 einhalten.
Lohnt sich ein Umstieg von einer anderen Förderstufe zum EH55?
Der Umstieg kann von folgenden Wohngebäude-Förderprodukten erfolgen:
- „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298),
- „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (296) oder
- „Wohneigentum für Familien“ (300)
Der Umstieg kann von folgenden Nichtwohngebäude-Förderprodukten erfolgen:
- „Klimafreundlicher Neubau“ (299) oder
- „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (596)
Der Umstieg muss vor der Auszahlung des KfW-Kredits erfolgen und der Antrag zum EH55 / EG55 kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist von 6 Monaten gestellt werden. Das birgt die Gefahr, dass das Fördervolumen bereits ausgeschöpft ist und wird von uns nicht empfohlen.
Wichtiger Hinweis?
Für alle EH55/EG55-Gebäude gilt: Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst ab dem 16.12.2025 geschlossen werden – ebenso darf Baubeginn frühestens ab diesem Datum erfolgen. Beim Ersterwerb (Wohn- und Nichtwohngebäude) darf der Kaufvertrag ebenfalls erst ab dem 16.12.12.2025 unterzeichnet werden.
Unsere Leistungen für Ihr Bauprojekt
Wir prüfen Ihr Projekt auf EH55-Konformität, unterstützen bei der Anpassung von Dämmstärken und bei der Auswahl eines passenden Wärmesystems mit erneuerbaren Quellen und übernehmen die Antragsstellung (BzA) für Sie. So stellen wir sicher, dass alle Anforderungen rechtzeitig erfüllt werden.
Unser Tipp!
Budget ist begrenzt – jetzt Voraussetzungen prüfen!
Für das reaktivierte EH55-Programm stehen nur 800 Mio. € im Bundeshaushalt zur Verfügung. Da das Budget voraussichtlich schnell ausgeschöpft sein dürfte, empfehlen wir, frühzeitig zu prüfen, ob Ihr Projekt die Förderkriterien erfüllt – und rechtzeitig einen Energieberater einzubinden, um sich optimale Chancen auf eine Bewilligung zu sichern. Eine frühe Vorbereitung der BzA-Unterlagen kann entscheidend sein.

