Heizkessel dürfen nur bis zum 31.12 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Danach ist Heizen mit fossilem Erdgas nicht mehr zulässig. Gaskessel sind damit nach dem 31.12.2044 nur noch dann möglich, wenn sie zu 100 Prozent mit „grünen Gasen“ betrieben werden.
Wenn ab 2024 eine Gasheizung ab 2024 eingebaut wird, muss der Betreiber sicherstellen, dass
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- ab 2029 mit 15 Prozent,
- ab 2035 mit 30 Prozent und
- ab 2040 mit 60 Prozent der in der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem bzw. blauem Wasserstoff erzeugt werden