Ab dem 1. Januar 2024 wird eine verpflichtende Energieberatung erforderlich sein, wenn Sie beabsichtigen, eine Heizungsanlage zu installieren, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzt. Diese Beratung kann von ausgewiesenen Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden. Die Beratungspflicht gilt sogar dann, wenn Sie aufgrund eines Heizungsausfalls vorübergehend eine Gas- oder Ölheizung als Übergangslösung einbauen müssen.Das Hauptziel dieser Beratung besteht…
Ab dem 1. Januar 2024 wird eine verpflichtende Energieberatung erforderlich sein, wenfn Sie beabsichtigen, eine Heizungsanlage zu installieren, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzt. Diese Beratung kann von ausgewiesenen Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden. Die Beratungspflicht gilt sogar dann, wenn Sie aufgrund eines Heizungsausfalls vorübergehend eine Gas- oder Ölheizung als Übergangslösung einbauen müssen.
Das Hauptziel dieser Beratung besteht darin, auf die wirtschaftlichen Auswirkungen steigender CO2-Preise hinzuweisen und alternative Heizungsoptionen aufzuzeigen. Obwohl genaue Informationen zur Dauer und zum Inhalt dieser Beratung noch nicht festgelegt wurden, plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), einen Leitfaden dazu zu veröffentlichen. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um rechtzeitig alle erforderlichen Informationen zu erhalten.
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