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Unser Blog zum Thema Energieberatung // Energiegesetze // Fördermittel und vieles mehr

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Antragsstellung für Sanierungsfahrplan wieder möglich!

Statt einfach drauflos zu sanieren, empfiehlt es sich oft, einen sorgfältigen Plan zu erstellen. Für langanhaltenden Wohnkomfort und niedrige Energiekosten ist es ratsam, als ersten Schritt einen Termin für eine „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ zu vereinbaren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie dabei, indem es bis zu 80 Prozent der Beratungskosten übernimmt.

Seit dem 19. Januar 2024 können wieder Anträge für effiziente Wärmenetze (BEW) und Energieberatung für Wohn- sowie Nichtwohngebäude gestellt und genehmigt werden. Die Anträge für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024 wieder eingereicht werden, sobald die überarbeiteten Richtlinien in Kraft treten.

 

Welche Vorteile bringt mir eine derartige Beratung und was ist der Inhalt einer geförderten Energieberatung?

In der Energieberatung erhalten Sie wertvolle Informationen darüber, wie Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie reduzieren können. Dafür besucht eine qualifizierte Energieberaterin oder ein Energieberater (auch als Energieeffizienzexpertin oder Energieeffizienzexperte bekannt) Ihr Zuhause und analysiert sorgfältig den aktuellen Zustand Ihres Gebäudes. Diese geförderte Beratung zielt darauf ab, Ihnen qualitätsgesicherte Informationen sowie Vergleichsmöglichkeiten bereitzustellen, damit Sie Ihren eigenen Energieverbrauch besser verstehen, einschätzen und bewerten können.

Als Ergebnis der Energieberatung erhalten Sie einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan (iSFP), der Ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht. Dieser Plan kann entweder eine umfassende Sanierung oder schrittweise durchgeführte Maßnahmen zur Energieeinsparung vorsehen, die sorgfältig aufeinander abgestimmt sind.

Dieser Fahrplan ermöglicht es Ihnen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Ihren Energieverbrauch zu senken. Dies ist nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern hilft auch, unnötige Investitionen zu vermeiden. Ihr Energieberater kann Sie außerdem über Förderprogramme, darunter solche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), informieren, die Sie bei energetischen Sanierungen finanziell unterstützen können.

 

Welche Vorteile bietet ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

 

Im Rahmen der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderten Energieberatung für Wohngebäude wurde der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) entwickelt. Hierbei wurde eine bundesweit einheitliche Methodik festgelegt, um den Energieberatungsbericht übersichtlich darzustellen. Mit dem iSFP erhalten Sie einen leicht verständlichen und visuell ansprechend aufbereiteten Überblick über den aktuellen energetischen Zustand Ihres Gebäudes, mögliche Einsparpotenziale sowie empfohlene Sanierungsschritte und die damit verbundenen Kosten.

Zusätzlich profitieren Sie von einem fünfprozentigen Zuschuss bei der Umsetzung bestimmter Maßnahmen aus dem iSFP im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Wen fördert die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude?

 

Die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ richtet sich an die folgenden Zielgruppen:

 

  • Haus- und Wohnungseigentümerinnen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Mietende und Pachtende
  • kleine und mittlere Unternehmen

 

Was wird gefördert?

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übernimmt 80 Prozent der Kosten für eine Energieberatung für Wohngebäude. Die maximale Förderung beträgt:

 

  • Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt die Höchstförderung bei 1.300 Euro.
  • Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten beträgt die maximale Förderung 1.700 Euro.

 

Zusätzlich wird ein weiterer Zuschuss von bis zu 500 Euro gewährt, wenn der Energieberater oder die Energieberaterin den Energieberatungs-Bericht, auch bekannt als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), in einer Wohnungseigentümerversammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) präsentiert. Dies ist besonders relevant, da in WEGs oft unterschiedliche Interessen der verschiedenen Eigentümer aufeinandertreffen. Die Entscheidungsprozesse bezüglich Investitionen können daher zeitaufwendiger sein. Ein qualifizierter Berater oder eine qualifizierte Beraterin kann dabei helfen, die richtigen Modernisierungsmaßnahmen zu wählen und erforderliche Sanierungsschritte verständlich zu erläutern.

 

Was sind die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung?

 

Um von der Energieberatungsförderung zu profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Ihr Gebäude muss sich in Deutschland befinden.
  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen.

 

Wie beantrage ich die Förderung für eine Energieberatung?

 

Das ist ganz einfach: Sie suchen sich einen fachlich qualifizierten Energieberater oder eine fachlich qualifizierte Energieberaterin auf der Webseite www.energie-effizienz-experten.de.

Gerne begleiten auch wir Sie vollumfänglich von der Beantragung, der Erstellung des Sanierungsfahrplans, bis zum Abschluss und zur Auszahlung der beantragten Fördergelder. Darüber hinaus können wir Ihnen auch eine Beratung und Begleitung hin zur Umsetzung diverser Sanierungsmaßnahmen anbieten und Sie bei der Umsetzung selbst begleiten.

Den Antrag wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht. Um einen Energieberater oder uns für diesen Prozess zu engagieren, wird eine Bevollmächtigung, um den Antrag in Ihrem Namen zu stellen, ausgestellt. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) durch einen Verwalter oder Beirat vertreten wird.

 
 
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