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GEG: Revolution in der Gebäudeenergie – Neue Weichenstellung für klimafreundliche Heizungen

Die Energiewende schreitet voran, und mit dem deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird ein entscheidender Schritt unternommen, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu beschleunigen. Deutschland steht vor der Herausforderung, rund drei Viertel der Heizungen, die derzeit noch mit Gas oder Öl betrieben werden, durch nachhaltige Alternativen zu ersetzen. Das GEG, seit Januar 2024 in Kraft, setzt klare Vorgaben, um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

Die Ziele des GEG und sein Geltungsbereich

Das GEG erstreckt sich gleichermaßen auf Wohn- und Nichtwohngebäude. Die zentrale Zielsetzung ist der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere bei der Beheizung von Neubauten. Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dieser Schritt soll nicht nur den CO2-Ausstoß reduzieren, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen deutlich mindern.

Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gibt es längere Übergangsfristen. Diese sollen eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung ermöglichen. In Großstädten (>100.000 Einwohner) wird der Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie spätestens nach dem 30. Juni 2026 verbindlich, in kleineren Städten (<100.000 Einwohner) nach dem 30. Juni 2028.

Übergangsfristen, Ausnahmen und Befreiungen

Für den Einbau neuer Heizungen gelten die strengen Anforderungen des GEG. Bestehende Heizungen dürfen jedoch weiter betrieben und repariert werden. In der Übergangszeit bis Mitte 2026/2028 sind pragmatische Lösungen möglich, insbesondere bei der Installation von Gas- oder Ölheizungen. Hierbei ist eine verpflichtende Beratung vor dem Einbau vorgesehen, um örtliche Wärmeplanungen und steigende CO2-Bepreisungen zu berücksichtigen.  Ab 01.01.20209 müssen dann 15% erneuerbare Energien, ab 01.01.2035 dann 30% und ab 01.01.2040 60% nachgewiesen werden, wenn eine Öl/Gasheizung nach 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde.  

Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer können sich in Härtefällen von den Pflichten des GEG befreien lassen. Finanzierungsschwierigkeiten, Pflegebedürftigkeit oder andere persönliche Umstände können Ausnahmen begründen.

Technologieoffene Lösungen im Fokus

Die neuen Regelungen im GEG sind bewusst technologieoffen gestaltet. Damit haben Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer die Freiheit, aus verschiedenen pauschalen Erfüllungsoptionen zu wählen, um die Vorgaben zu erfüllen. Diese Optionen ermöglichen eine flexible Anpassung an unterschiedliche Gebäude und individuelle Bedürfnisse:

  • Anschluss an ein Fern- oder Gebäudewärmenetz: Hierbei werden verschiedene erneuerbare Wärmequellen sowie Abwärme (z.B. aus Industriebetrieben oder Rechenzentren) effektiv genutzt und kombiniert.
  • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe: Diese nutzt vorwiegend kostenlose und erneuerbare Umweltwärme aus Boden, Luft oder Wasser.
  • Stromdirektheizung: Besonders geeignet für gut gedämmte Gebäude mit geringem Heizbedarf, inklusive Infrarotheizungen.
  • Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung: Eine Kombination mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse für Spitzenlasten, um die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Energien zu erfüllen.
  • Solarthermie oder Biomasseheizung: Vollständige oder teilweise Nutzung erneuerbarer Energie.
  • Gasheizung mit erneuerbaren Gasen: Hierbei müssen mindestens 65 Prozent Biomasse, nachhaltiges Biomethan oder biogenes Flüssiggas bzw. grüner oder blauer Wasserstoff verwendet werden.

Fazit: Nachhaltige Zukunft durch individuelle Lösungen

Das GEG markiert einen Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität und reduziert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die technologieoffenen Lösungen bieten nicht nur Flexibilität, sondern ermöglichen auch eine individuelle Anpassung an unterschiedliche Gebäude und Bedingungen. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sollten sich frühzeitig über die neuen Regelungen informieren und ihre Heizsysteme entsprechend umrüsten, um einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und von den vielfältigen Fördermöglichkeiten zu profitieren.

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