BEG Fördergeld
antragstellung
BEG Fördergeld antrag-
stellung
Energieeffizienz im Fokus: BEG Fördergelder optimal nutzen – Ihr Weg zu nachhaltigem Wohn- und Arbeitskomfort
Um Ihnen inmitten der komplexen Welt der Fördermöglichkeiten die bestmögliche Variante oder die optimale Kombination bieten zu können, stehen wir Ihnen selbstverständlich nicht nur während der Erstberatung, sondern auch für alle weiteren Schritte zur erfolgreichen Beantragung von Fördergeldern bis zur Bestätigung nach Durchführung zur Seite.


– Energieberatung
Was ist ein BEG-Antragsverfahrensservice:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet finanzielle Unterstützung für Energieeffizienzmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen können von verschiedenen Förderprogrammen profitieren. Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA- oder KfW-Portal, wobei die benötigten Unterlagen je nach Programm variieren. Nach eingereichtem Antrag erfolgt die Bearbeitung durch die Förderinstitutionen, und bei erfolgreicher Bewilligung erhalten Antragsteller finanzielle Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Es empfiehlt sich, lokale Beratungsstellen und Fachbetriebe für Unterstützung während des Antragsprozesses zu konsultieren.
– Energieberatung
Was ist ein BEG-Antrags-
verfahrensservice:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet finanzielle Unterstützung für Energieeffizienzmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen können von verschiedenen Förderprogrammen profitieren. Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA- oder KfW-Portal, wobei die benötigten Unterlagen je nach Programm variieren. Nach eingereichtem Antrag erfolgt die Bearbeitung durch die Förderinstitutionen, und bei erfolgreicher Bewilligung erhalten Antragsteller finanzielle Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Es empfiehlt sich, lokale Beratungsstellen und Fachbetriebe für Unterstützung während des Antragsprozesses zu konsultieren.

So funktioniert unser BEG-Antragsverfahrensservice:
So funktioniert unser BEG-Antragsverfahren-
service:
Bevor Sie den Antrag stellen, ist es wichtig, die Maßnahme sorgfältig zu planen und Angebote einzuholen. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei der Planung Ihres Vorhabens. Unsere Energieberater sind hierbei vollkommen unabhängig und gewährleisten objektive Beratung.
Wir übernehmen die Einreichung Ihres Antrags bei der BEG, dem BAFA und der KfW in Ihrem Auftrag.
3. Prüfung der Unterlagen:
Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen im Antragsverfahren der BEG sorgfältig geprüft werden, bevor der Förderbescheid an Sie versandt wird.
4. Umsetzung der Maßnahmen:
Nachdem Sie die Zusage erhalten haben, können Sie offiziell den Auftrag zur Umsetzung der Maßnahme oder zum Neubau erteilen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ausgaben für Maßnahmen, die vor Erhalt eines Förderbescheids in Auftrag gegeben wurden nicht bezuschusst werden können.
Bestätigung der Durchführung:
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Wir sorgen dafür, dass die erforderliche ID vorhanden ist, um einen Verwendungsnachweis zu erbringen und die Fördermittel abschließend auszahlen zu lassen.
Die Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns oberste Priorität. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Erwartungen erfüllt werden.
Ihre Vorteile mit uns
Unsere Expertise für Sie
Langjährige und umfangreiche Erfahrung im Bauwesen!
25 Jahre Erfahrung im Baugewerbe. Über 7500 erfolgreiche gestellte Förderanträge.
Über 2000 Bauvorhaben pro Jahr.
Vollumfängliche Beratung, Planung und Begleitung.
Mit uns haben Sie ein Ansprechpartner für Ihre Wünsche und Vorstellungen, vom Entwurf bis zur Fertigstellung Ihrer Bauvorhaben.
Garantiert die maximale Förderung sichern!
Durch unsere TK Akademie sind wir in unserer Beratung immer auf dem aktuellsten Stand was bestmögliche Fördergelder angeht.
Ihr Weg zu einem maßgeschneiderten Angebot!
Sie wollen Ihr Zuhause effizienter, nachhaltiger und moderner gestalten?
Ob Heizungssanierung, energetische Gebäudesanierung, Fenstertausch oder umfassende Energieberatung
– wir bieten Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Bedürfnisse.
Heizungssanierung für mehr Effizienz
Energetische Sanierung der Gebäudehülle
Fenstertausch für besseren Wärmeschutz
Heizlastberechnungen für optimale Planung
Hydraulischer Abgleich für perfekte Wärmeverteilung
Sanierungsfahrplan für ergänzende Fördermöglichkeiten
Energieausweis für die effiziente Bewertung Ihres Gebäudes
Ihr Weg zu einem maßgeschneiderten Angebot!
Sie wollen Ihr Zuhause effizienter, nachhaltiger und moderner gestalten?
Ob Heizungssanierung, energetische Gebäudesanierung, Fenstertausch oder umfassende Energieberatung
– wir bieten Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Bedürfnisse.
Heizungssanierung
Energetische Sanierung
Fenstertausch
Heizlastberechnungen
Hydraulischer Abgleich
Sanierungsfahrplan
Energieausweis
Wir beantworten für Sie
Häufig gestellte Fragen
Was ist die BEG-Förderung?
Die BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein staatliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sie bündelt alle Förderangebote für energetische Sanierungen und energieeffiziente Neubauten in drei Bereichen:
- BEG WG (Wohngebäude)
- BEG NWG (Nichtwohngebäude)
- BEG EM (Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Heizung)
Fördermittel werden über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt.
Wer kann einen BEG-Antrag stellen?
Grundsätzlich antragsberechtigt sind:
- Private Eigentümer*innen
- Unternehmen
- Kommunen, Vereine, Genossenschaften
- Investoren und Wohnungsunternehmen
Wichtig: Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und unterstützt durch einen Energieeffizienz-Experten erfolgen.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig im Rahmen der BEG sind unter anderem:
- Energetische Sanierungen von Dach, Wand, Fenster, Keller
- Austausch fossiler Heizsysteme (z. B. Gas/Öl gegen Wärmepumpe)
- Solarthermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Neubau von Effizienzhäusern (EH 40 / 55 / 70)
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieberater
TK Baupartner prüft individuell, welche Maßnahmen und Förderkombinationen für Ihr Projekt infrage kommen.
Wann und wie stelle ich einen BEG-Förderantrag?
Der Antrag muss unbedingt vor Auftragsvergabe bzw. Ausführungsbeginn gestellt werden. Der Ablauf:
- Beratung und Planung durch einen Energieeffizienz-Experten
- Erstellung eines technischen Projektbeschreibungs-Formulars (TPB)
- BEG-Antrag bei KfW (für Kredite) oder BAFA (für Zuschüsse)
- Nachweise und Bestätigungen durch TK Baupartner
- Start der Maßnahme nach Bewilligung oder Bestätigung
Wir übernehmen für Sie die vollständige BEG-Antragsstellung, inklusive aller technischen Nachweise.
Welche Förderhöhe ist möglich?
Die Fördersätze variieren je nach Maßnahme und Förderprogramm. Beispiele:
- Einzelmaßnahmen (z. B. Wärmepumpe): bis zu 70 % Zuschuss
- Effizienzhaus-Neubau (EH 40 NH): zinsgünstige KfW-Kredite + Tilgungszuschuss
- Baubegleitung: bis zu 50 % der Beratungskosten
TK Baupartner erstellt für Sie eine transparente Fördermittelübersicht mit allen möglichen Kombinationen und Boni (z. B. iSFP-Bonus, Einkommensbonus, Austauschprämie).
Was macht TK Baupartner für mich im BEG-Prozess?
Wir begleiten Sie von der Förderanalyse bis zur Auszahlung:
- Fördermittelprüfung & Strategie
- Planung der Maßnahmen (inkl. energetischer Nachweise)
- Erstellung des TPB-Formulars
- BEG-Antragstellung bei KfW/BAFA
- Baubegleitung & Qualitätssicherung
- Erstellung aller Bestätigungen zur Auszahlung
So erhalten Sie maximale Förderung ohne bürokratischen Aufwand.
Wie lange dauert die BEG-Antragsbearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Maßnahme und der Förderstelle ab:
- BAFA-Zuschüsse (Einzelmaßnahmen): ca. 2–3 Wochen
- KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss: abhängig vom Finanzierungspartner
- iSFP-Förderung (mit Sanierungsfahrplan): evtl. zusätzliche Zeit
Wir empfehlen eine rechtzeitige Planung, um Fristen und Förderverluste zu vermeiden.
Kann ich BEG-Förderung auch rückwirkend erhalten?
Nein. Maßnahmen dürfen erst nach Antragstellung und Förderzusage begonnen werden. Frühzeitig beauftragte Fachplanung (z. B. Energieberatung) ist zulässig, die Bauausführung jedoch nicht. Wir helfen Ihnen, alle Fristen korrekt einzuhalten.