GEG

Nachweis

Wir sind Ihr Experte für die Erstellung des öffentlich-rechtlichen GEG-Nachweises sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude.

Unser Service umfasst die detaillierte Analyse der Wärmedämmung, Anlagentechnik und die Integration erneuerbarer Energien. Mit unserem Fachwissen gewährleisten wir nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, sondern optimieren auch die Energieeffizienz Ihres Gebäudes.

– Energieberatung

Was ist ein GEG Nachweis?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das zum 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Es vereint und ersetzt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und enthält Bestimmungen zur Gesamtenergieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden.

Ein „Gebäudeenergiegesetz-Nachweis“ bezieht sich auf den Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen gemäß dem GEG. Dieser Nachweis ist erforderlich, wenn ein Neubau errichtet oder ein Bestandsgebäude umfassend saniert wird. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch einen Energieausweis, der verschiedene energetische Kennwerte des Gebäudes enthält. Es gibt unterschiedliche Arten von Energieausweisen, darunter der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis berücksichtigt die energetischen Eigenschaften des Gebäudes selbst, wie beispielsweise die Dämmung, die Heizungsanlage und die Fenster. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten Jahre.

Der Nachweis dient dazu sicherzustellen, dass die energetischen Standards des Gebäudeenergiegesetzes eingehalten werden, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Energieverbrauch zu reduzieren. Dies trägt zum Klimaschutz und zur Erreichung von nationalen und internationalen Energieeffizienzzielen bei.

– Energieberatung

Was ist ein GEG Nachweis?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das zum 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Es vereint und ersetzt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und enthält Bestimmungen zur Gesamtenergieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden.

Ein „Gebäudeenergiegesetz-Nachweis“ bezieht sich auf den Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen gemäß dem GEG. Dieser Nachweis ist erforderlich, wenn ein Neubau errichtet oder ein Bestandsgebäude umfassend saniert wird. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch einen Energieausweis, der verschiedene energetische Kennwerte des Gebäudes enthält. Es gibt unterschiedliche Arten von Energieausweisen, darunter der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis berücksichtigt die energetischen Eigenschaften des Gebäudes selbst, wie beispielsweise die Dämmung, die Heizungsanlage und die Fenster. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten Jahre.

Der Nachweis dient dazu sicherzustellen, dass die energetischen Standards des Gebäudeenergiegesetzes eingehalten werden, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Energieverbrauch zu reduzieren. Dies trägt zum Klimaschutz und zur Erreichung von nationalen und internationalen Energieeffizienzzielen bei.

Alles wichtige im Überblick

Wohngebäude:

Neue Wohngebäude müssen den strengen Anforderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG), früher als Energieeinsparverordnung – EnEV bekannt, entsprechen. Hierfür ist ein Nachweis beim Bauamt erforderlich, der eine umfassende Berechnung der energetischen Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik für Heizung und Warmwasser umfasst. Ebenso sind der Mindestwärmeschutz und der sommerliche Wärmeschutz nachzuweisen. Unsere Dienstleistungen beinhalten, aber auch detaillierte bauphysikalische Berechnungen, einschließlich der Wärmebrückenplanung. Diese Berechnungen können dann die Grundlage für potenzielle KfW-Förderungen dienen. 

Nichtwohngebäude:

Für Geschäfts- und Gewerbegebäude, die beheizt werden (wie Büros, Produktions- oder Lagerhallen, Supermärkte usw.), gelten ebenfalls die Anforderungen des GEG. Dies erfordert die Einreichung eines Nachweises beim Bauamt, der die Berechnung der energetischen Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik für Heizung, Klimatisierung, Warmwasser und Beleuchtung gemäß DIN V 18599 einschließt. Mindestwärmeschutz und sommerlicher Wärmeschutz sind ebenso nachzuweisen. Unsere Dienstleistungen umfassen auch hier detaillierte Berechnungen, einschließlich kritischer Wärmebrücken. Dieser Nachweis dient als Grundlage 

Grundlegene Überlegung:

Der tatsächliche Energiebedarf eines Gebäudes kann von verschiedenen Faktoren wie dem Nutzerverhalten oder Produktionsprozessen beeinflusst werden, was genaue Prognosen erschwert. Mit einem individuellen und innovativen Energiekonzept für Ihr Gebäude werden Ihre Vorstellungen jedoch bestmöglich umgesetzt. Auf dieser Grundlage führen wir weitere Berechnungen im Bereich der Anlagentechnik durch, um Wirtschaftlichkeitsanalysen zu ermöglichen und energieeffiziente Lösungen zu entwickeln. Wir integrieren ganzheitliche Aspekte wie Nachhaltigkeit, Ökologie, Wohlbefinden und moderne Gebäudetechnik in unsere Konzepte.

Im Verlauf der Konzeptentwicklung arbeiten wir eng mit allen Projektbeteiligten und Ihnen zusammen, um Ihre Wünsche und Ideen in den Prozess einzubeziehen. Die Gestaltung des Gebäudes hat einen entscheidenden Einfluss auf den Energieverbrauch und die langfristigen Energiekosten. Spätere Änderungen an der Gebäudehülle oder der Gebäudetechnik sind oft mit hohen Kosten verbunden. Daher ist es ratsam, bereits während der Planungsphase, eine langfristig kosteneffizienteste Variante mit einzubeziehen, auch wenn dies eine höhere Erst-Investition bedeuten würde.

Die Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns oberste Priorität. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Erwartungen erfüllt werden.

Ihre Vorteile mit uns

Unsere Expertise für Sie

Langjährige und umfangreiche Erfahrung im Bauwesen!

25 Jahre Erfahrung im Baugewerbe. Über 7500 erfolgreiche gestellte Förderanträge.
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Mit uns haben Sie ein Ansprechpartner für Ihre Wünsche und Vorstellungen, vom Entwurf bis zur Fertigstellung Ihrer Bauvorhaben.

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Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten für Sie

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das zum 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Es vereint und ersetzt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und enthält Bestimmungen zur Gesamtenergieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden.

Was ist ein GEG ("Gebäudeenergiegesetz-Nachweis") - Nachweis?

Ein „Gebäudeenergiegesetz-Nachweis“ bezieht sich auf den Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen gemäß dem GEG. Dieser Nachweis ist erforderlich, wenn ein Neubau errichtet oder ein Bestandsgebäude umfassend saniert wird. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch einen Energieausweis, der verschiedene energetische Kennwerte des Gebäudes enthält. Es gibt unterschiedliche Arten von Energieausweisen, darunter der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis berücksichtigt die energetischen Eigenschaften des Gebäudes selbst, wie beispielsweise die Dämmung, die Heizungsanlage und die Fenster. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten Jahre.

Der Nachweis dient dazu sicherzustellen, dass die energetischen Standards des Gebäudeenergiegesetzes eingehalten werden, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Energieverbrauch zu reduzieren. Dies trägt zum Klimaschutz und zur Erreichung von nationalen und internationalen Energieeffizienzzielen bei.

Wie kann ein Gebäudeeigentümer die Anforderungen des GEG erfüllen und die Energieeffizienz seines Gebäudes steigern?

Gebäudeeigentümer können die Anforderungen des GEG erfüllen, indem sie auf energieeffiziente Baustandards und Technologien setzen. Dies kann die Verbesserung der Wärmedämmung, den Einsatz effizienter Heizungs- und Lüftungssysteme sowie die Nutzung erneuerbarer Energien einschließen. Energieberatung spielt dabei eine entscheidende Rolle, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und Fördermittel optimal zu nutzen. Sanierungsmaßnahmen sollten dabei stets unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Nutzens und individueller Gegebenheiten erfolgen.