TK Spektrum

Unser Blog zum Thema Energieberatung // Energiegesetze // Fördermittel und vieles mehr

TK
SPEKTRUM

Unser Blog zum Thema Energieberatung // Energiegesetze // Fördermittel und vieles mehr

Investitionsbonus Barrierereduzierung – Antragstellung wieder möglich!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die KfW wieder Investitionszuschüsse für Barrierefreies Bauen und Wohnen zur Verfügung stellt. Nachfolgend fassen wir Ihnen gerne die wichtigsten Facts zusammen.

 

Wer kann Anträge stellen?

Die Förderung richtet sich an natürliche Personen, die Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern (max. 2 Wohneinheiten) oder Eigentums-wohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften sind. Zudem können auch Mietervon den Zuschüssen profitieren.

 

Konditionen  

Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses, der nach Abschluss der Maßnahmen auf das Konto des Antragstellers überwiesen wird.

  • Für Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschusssatz 10% der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag, mit einem Förderhöchstbetrag von 25.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Für den „Standard Altersgerechtes Haus“ beträgt der Zuschusssatz 12,5% der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag, mit einem Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit.

 

Geförderte Maßnahmen zur Barrierereduzierung

Die Förderung umfasst verschiedene bauliche Maßnahmen, die Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren. Dazu gehören beispielsweise:

  • Gestaltung von Wegen zu Gebäuden und im Wohnumfeld
  • Anpassung des Eingangsbereichs und Wohnungszugangs
  • Überwindung von Treppen und Stufen
  • Raumaufteilung und Schwellenabbau
  • Badumbau und Maßnahmen an Sanitärräumen
  • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  • Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen.

 

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Förderung kann mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden, solange die Summe der Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Es gibt jedoch bestimmte Förderungen, die nicht gleichzeitig mit dem Investitions-zuschuss „Barrierereduzierung“ genutzt werden können:

  • Investitionszuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen
  • Kredit „Altersgerecht Umbauen“
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder ihre Vorgängerprogramme.

 

Für detaillierte Informationen zu den technischen Mindestanforderungen und förderfähigen Maßnahmen im Rahmen der Barrierereduzierung besuchen Sie bitte die folgende Website: [www.kfw.de/455-B]www.kfw.de/455-B.

 

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite!

Picture of TK Baupartner GmbH

TK Baupartner GmbH