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Antragstellung KfW – Heizungsförderung

Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass seit dem 27.02.2024 nun auch Privatpersonen, die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden, selbst bewohnten Einfamilienhäusern sind, Anträge für eine Heizungssanierung stellen können.

 

Für die Beantragung ist es wichtig, dass Sie Handwerksverträge vorweisen können, die das voraussichtliche Umsetzungsdatum Ihrer Sanierung beinhalten. Sollte der Einbau Ihrer neuen Heizung nach dem 31.08.24 erfolgen, muss der Vertrag zusätzlich eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten.

 

Voraussichtlich ab Mai 2024 wird es dann auch für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften möglich sein, Anträge zu stellen, insbesondere für Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum. Ab August 2024 ist es höchstwahrscheinlich, dass auch Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbst bewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften antragsberechtigt sein werden.

 

Bitte berücksichtigen Sie diese neuen Regelungen und stellen Sie sicher, dass Sie für Ihre Antragstellung einen Handwerksvertrag gemäß den oben genannten Bedingungen erhalten, um einen reibungslosen Prozess zu gewährleisten.

 

Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Herzliche Grüße aus Schwäbisch Gmünd!
Ihr Team von TK Baupartner

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