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Denkmalschutz und Ihre Immobilie: 

Ein Leitfaden für den Erhalt historischer Werte

Der Denkmalschutz spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewahrung kultureller Erbes und historischer Bausubstanz. Unser Ziel ist es, Ihnen zu erklären, warum Denkmalschutz wichtig ist und wie Sie als Immobilieneigentümer von diesem Schutz profitieren können.

– Energieberatung

Ganzheitlicher Denkmalschutz

Historische Gebäude verleihen Straßenzügen, Ortschaften und Regionen einen unvergleichlichen Charme. Doch um ihre Schönheit und Geschichte zu bewahren, ist es von entscheidender Bedeutung, äußerste Achtsamkeit in den geplanten Maßnahmen walten zu lassen. Als Energieberater im Bereich des Denkmalschutzes verfügen wir nicht nur über Zertifizierungen als Sachverständige und Energieberater, sondern auch über Handwerksmeisterqualifikationen im Zimmermanns- und Stuckateurhandwerk.

 

Unser umfassendes Know-how reicht von der Bauphysik über das Bauingenieurwesen bis hin zur Expertise als erfahrene Fachplaner und Bautechniker. Wir begleiten Sie durch sämtliche Phasen Ihres Projekts und bieten mit unserer Qualitätssicherung sowohl Ihnen als Bauherrn als auch der Bausubstanz Ihres Gebäudes Sicherheit. Unsere Spezialisierung liegt im Schutz historischer Gebäude, und wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die sich an den einzigartigen Eigenschaften jedes einzelnen Gebäudes orientieren.

 

Selbst bei gewerblicher Nutzung in denkmalgeschützten Gebäuden sind wir in der Lage, Lösungen anzubieten, die die betrieblichen Abläufe nicht beeinträchtigen und den wirtschaftlichen Erfolg nicht gefährden.

Schutz der Bausubstanz

In Fällen von besonders schützenswerter Bausubstanz kann von den üblichen energetischen Anforderungen abgewichen werden, wenn die geplanten Maßnahmen das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigen oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würden. Diese Ausnahmen betreffen häufig historische Fassaden und Fenster, die entsprechend historischen Vorbildern energetisch aufgewertet werden müssen.

Dennoch gibt es viele Möglichkeiten, die Energieeffizienz in geschützten Gebäuden zu steigern. Der Effekt einzelner Maßnahmen hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Flächenanteils und des Dämmungsgrades der Bauteile.

 

Wir berücksichtigen die besonderen Anforderungen bei der Arbeit mit historischer Bausubstanz und unterstützen Sie dabei, die Fördergeld-Richtlinien einzuhalten. Wir sorgen dafür, dass Ihre Sanierungsmaßnahmen sowohl die Anforderungen an die Gebäudehülle als auch den Primärenergiebedarf bzw. an die Anlagentechnik erfüllen.

 

Unsere Dienstleistungen umfassen die energetische Fachplanung, Baubegleitung und die Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden. Wir helfen Ihnen, den KfW-Effizienzhausstandard Denkmal zu erreichen und begleiten Sie durch den gesamten Planungsprozess.

 

Unsere Expertise basiert auf umfassendem Fachwissen über historische Materialien und handwerkliche Techniken. Wir fördern den Erfahrungsaustausch und unterstützen Sie bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen.

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News

– Energieberatung

Aktuelles

Die BEG ermöglicht die steuerliche Abschreibung bei der Sanierung von Baudenkmalen nach § 7i Einkommensteuergesetz. Eine Kumulation dieser Förderung mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, sofern das Einkommensteuergesetz keine Einschränkungen vorsieht. Die genaue Beurteilung erfolgt durch das Bundesministerium der Finanzen oder das zuständige Finanzamt. Es ist ratsam, Maßnahmen und Kosten sauber zu trennen, um eine Überschreitung der Kumulationsgrenze zu vermeiden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Vorteile mit uns

Wir sind für Sie da

Verständliche und praxisnahe Beratung

Individuelles Energiekonzept für Ihr Gebäude

Sichere Planung von Fördermitteln

Eingespieltes Experten-Team aus Handwerk, Technik und Planung

UNSERE EXPERTISE

Ihr Projekt, unser Angebot – schnell & einfach

Nutzen Sie unsere Erfahrung und erhalten Sie in kurzer Zeit ein passgenaues Angebot für Ihre Wünsche und Anforderungen.

Wir beantworten für Sie

Häufig gestellte Fragen​

Ja, energetische Sanierungen sind auch bei denkmalgeschützten Gebäuden grundsätzlich möglich – jedoch nur unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Eingriffe in die äußere Erscheinung, wie Dämmung der Fassade oder neue Fenster, müssen mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden. Unsere Energieberatung berücksichtigt frühzeitig alle gesetzlichen Rahmenbedingungen und entwickelt denkmalverträgliche Lösungen.

Eine qualifizierte Energieberatung zeigt Ihnen:

 

  • Welche energetischen Maßnahmen zulässig sind
  • Wie Sie Energieverbrauch und Kosten senken
  • Welche Fördermittel (z. B. KfW, BAFA, Länderprogramme) nutzbar sind
  • Wie Denkmalschutz, Energieeffizienz und Baukultur in Einklang gebracht werden können

 

TK Baupartner entwickelt mit Ihnen realistische, wirtschaftliche und förderfähige Konzepte.

Auch Denkmäler können von attraktiven Förderungen profitieren – z. B. über:

 

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • KfW-Zuschüsse und zinsgünstige Kredite
  • BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen
  • Sonderprogramme auf Landesebene (z. B. Denkmalpflege BW)

 

Wir übernehmen für Sie die Fördermittelprüfung, Antragstellung und Nachweisführung – damit Sie das Maximum ausschöpfen können.

Ja – ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist auch bei denkmalgeschützten Gebäuden möglich. Er bietet:

 

  • Eine ganzheitliche Perspektive für die energetische Entwicklung Ihres Gebäudes
  • Einen stufenweisen Maßnahmenplan
  • Zuschüsse bis zu 80 % über das BAFA

 

Er ist oft auch ein Ersatzbaustein im Rahmen des EWärmeG BW. TK Baupartner erstellt iSFPs denkmalgerecht und abgestimmt mit den Behörden.

Der Ablauf mit TK Baupartner:

 

  1. Vor-Ort-Begehung und Bestandsaufnahme
  2. Klärung der denkmalrechtlichen Rahmenbedingungen
  3. Entwicklung eines maßgeschneiderten Maßnahmenkatalogs
  4. Abstimmung mit Denkmalbehörden
  5. Erstellung von Nachweisen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Förderanträgen

 

Unser Anspruch: Eine energieeffiziente Sanierung, die den Charakter des Gebäudes bewahrt.

Häufig zulässig (je nach Objekt):

 

  • Innendämmung statt Außendämmung
  • Dämmung von Dach oder Kellerdecke
  • Austausch der Heizungsanlage
  • Integration erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, Solarthermie, PV – ggf. gestalterisch angepasst)
  • Fensterüberarbeitung oder denkmalgerechter Austausch

 

Wir prüfen für Sie, welche Maßnahmen technisch, wirtschaftlich und denkmalrechtlich möglich sind.

Weil wir:

 

  • Technisches Know-how mit denkmalpflegerischer Sensibilität kombinieren
  • über langjährige Erfahrung mit historischen Gebäuden verfügen
  • sämtliche Nachweise (iSFP, EWärmeG, GEG, BEG) aus einer Hand bieten
  • 3D-Modelle und digitale Bilanzierung nutzen – auch für alte Gebäude
  • mit Architekten, Handwerkern und Denkmalbehörden interdisziplinär arbeiten

 

Unser Ziel: Energie sparen mit Respekt vor dem Bestand.

+ Aktuelle Neuigkeiten

Wichtige Informationen bezüglich der Fördermittel

Welche Informationen gibt es zur Antragstellung für Fördermittel für Wohngebäude?
Am 29.12.2023 wurde die überarbeitete Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab wann können Förderanträge für einen Heizungstausch erneut gestellt werden?
Die neue Förderung wird im Laufe des Jahres 2024 schrittweise eingeführt. Eigenheimbesitzer, die in ihren eigenen Einfamilienhäusern wohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 Anträge für die neue Heizungsförderung einreichen.
Welche Fördermöglichkeiten stehen ab dem 27.02.2024 zur Verfügung?
Es gibt sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Ergänzungskredite für energetische Einzelmaßnahmen. Der Ergänzungskredit kann jedoch nur in Verbindung mit einer Zuschusszusage von der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen beantragt werden. Eine eigenständige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. Sie können weitere Details aus dem Beitrag vom 21.12.2023 entnehmen. In Hinsicht der Förderdetails ändert sich nichts.
Weitere Informationen:
Die Möglichkeit zur Antragstellung wird im Laufe des Jahres 2024 für weitere Gruppen von Antragstellern geöffnet (genaue Termine werden noch bekannt gegeben):
Private Vermieter von Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen
Gibt es derzeit Übergangsfristen für die Beantragung von Fördermitteln für Wohngebäude?
Wenn Sie eine Heizungsmodernisierung planen, können Sie bereits von den erhöhten Fördersätzen profitieren, die seit dem Inkrafttreten der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie am 29. Dezember 2023 gelten. Berechtigte Antragsteller können förderfähige Projekte für den Heizungstausch (mit Ausnahme von Netzwerkerweiterungen und Gebäudeumbauten) bereits in Auftrag geben und durchführen. Der Förderantrag für den Heizungstausch muss dann bis spätestens 30. November 2024 gestellt werden, sofern das Projekt zwischen dem Veröffentlichungsdatum und dem 31. August 2024 beginnt. Dies ermöglicht eine nachträgliche Antragstellung, also nach Beginn der Maßnahmen.
Darf ich nach aktuellem Stand der Fördergeldregelung meinen Heizungstausch in Auftrag geben?
Sie können den Heizungstausch sofort in Auftrag geben und durchführen, und der Antrag kann zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden, sobald die Antragstellung bei der KfW für Ihre Gruppe möglich ist.
Warum gibt es eine Übergangsregelung für die neuen Fördergelder im Jahr 2024?
Diese Übergangsregelung zielt darauf ab, einen reibungslosen Übergang von den alten zu den neuen Förderregelungen sicherzustellen. Sie gilt nur für die Heizungsförderung durch die KfW.

Ab wann können Förderanträge 2024 für einen die Sanierung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung gestellt werden?
Für die Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen sowie für sonstige Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung) können technische Anträge ab dem 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. In diesem Fall gilt keine Übergangsregelung und ist auch nicht erforderlich.
Was ist zu tun, wenn meine Heizung bereits defekt ist?
Wenn Ihre Heizung bereits ausgefallen ist, müssen Sie schnell handeln. In solchen Fällen können vorübergehende Heizlösungen für bis zu einem Jahr gefördert werden, vorausgesetzt, nach Ablauf dieser Zeit wird eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien installiert. Die Kosten für die vorübergehende Heiztechnik können zusammen mit den Kosten für die endgültige Heizungsanlage in Ihrem Antrag berücksichtigt werden.
Gibt es weitere wichtige Informationen zur aktuellen Abwicklung von Fördermitteln?
Für die Förderung von Gebäudenetzerweiterungen, Umbauten und anderen Effizienzmaßnahmen gibt es keine Übergangsregelung. In diesen Fällen muss der Antrag beim BAFA vor Beginn des Projekts ab dem 1. Januar 2024 gestellt werden.
Was ist, wenn ich bereits eine Förderung nach den alten Bedingungen beantragt oder mit meinen Maßnahmen begonnen habe?
Kann ich zur neuen Förderung wechseln, und wenn ja, wie?
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Wechsel nur möglich ist, wenn Sie noch nicht mit Ihrem förderfähigen Projekt begonnen haben. Nach Projektbeginn ist kein Wechsel mehr möglich.
Für die Heizungsförderung gilt, dass bei Verzicht auf eine Zusage nach dem Inkrafttreten der neuen BEG Einzelmaßnahmen Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023, ein neuer Antrag zu den neuen Förderbedingungen direkt nach Einreichung der Verzichtserklärung gestellt werden kann. Die sechsmonatige Sperrfrist ist in diesem Fall bis zum 31. Dezember 2024 aufgehoben. Ein flexibler Wechsel von den alten zu den neuen Förderregelungen ist somit möglich.

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