Unser
Rechner
SCHNELL, EINFACH UND DENNOCH UMFANGREICH
Unser
Rechner
SCHNELL, EINFACH UND DENNOCH UMFANGREICH
– Ihre Voranalyse
Unser Fördermittelrechner
Förderungen spielen bei jeder energetischen Sanierung eine große Rolle. Damit Sie schnell Klarheit haben, haben wir den TK Fördermittelrechner entwickelt.
- Er zeigt Ihnen sofort, welche staatlichen Zuschüsse und Darlehen für Ihr Projekt möglich sind.
- Neu: Mit integrierter Budgetplanung, die auch Banken für die Einschätzung von Finanzierungen nutzen können.
So wissen Sie von Anfang an, welche Investitionen realistisch sind – und wie hoch Ihre Förderung ausfallen kann.
Probieren Sie unseren Fördermittelrechner gleich aus und verschaffen Sie sich einen Überblick.

Berechnen Sie jetzt Ihre Gebäudesanierungs-Fördermittel!
Wir beantworten für Sie
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Fördermittelrechner von TK Baupartner?
Unser Online-Fördermittelrechner ist ein digitales Tool, mit dem Sie schnell und unkompliziert die möglichen Fördergelder für Ihre Sanierungsmaßnahmen berechnen können – z. B. für Heizung, Fenster, Dach, Fassade und mehr.
Wie funktioniert der Fördermittelrechner?
Sie geben einige Eckdaten zu Ihrem Wohn- oder Nichtwohngebäude sowie zu den geplanten Maßnahmen ein. Anschließend erhalten Sie per E-Mail eine erste Einschätzung der verfügbaren Fördermittel – basierend auf aktuellen Programmen von KfW, BAFA und weiteren Institutionen.
Welche Maßnahmen kann ich mit dem Fördermittelrechner berechnen?
Der Rechner berücksichtigt unter anderem Förderungen für:
- Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe, Pelletheizung)
- Fenstersanierung
- Dachdämmung und -sanierung
- Fassadendämmung
- Weitere energetische Einzelmaßnahmen
Ist der Fördermittelrechner kostenlos?
Ja, die Nutzung des Fördermittelrechners ist kostenfrei. Sie können außerdem ein unverbindliches Angebot auf Basis Ihrer Berechnung anfordern.
Wie aktuell sind die Daten im Fördermittelrechner?
Wir halten unsere Datenbank stets aktuell und richten uns nach den offiziellen Richtlinien der Fördergeber für das Jahr 2025. Das Ziel ist es die Datenbank steht tagesaktuell zu halten, da sich jedoch Förderprogramme jedoch schnell ändern, empfehlen wir zusätzlich eine Beratung durch unser Expertenteam oder einen unabhängigen Energieberater, um Ihre Förderung vollständig auszuschöpfen.
Für welche Gebäude ist der Fördermittelrechner geeignet?
Unser Rechner unterstützt sowohl:
- Wohngebäude (z. B. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser)
- Nichtwohngebäude (z. B. Bürogebäude, Gewerbeimmobilien)
Bekomme ich das Ergebnis direkt angezeigt?
Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie das Ergebnis bequem per E-Mail. So können Sie die Berechnung später in Ruhe prüfen oder weiterleiten.
Kann ich auch direkt eine Beratung oder ein Angebot anfordern?
Ja, nach der Berechnung können Sie optional ein unverbindliches Angebot anfordern oder eine persönliche Beratung durch unsere Experten vereinbaren. So stellen Sie sicher, dass alle Fördermöglichkeiten optimal genutzt werden.
+ Aktuelle Neuigkeiten

Wie ist der aktuelle Stand zu den Fördergeldern 2024?
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Gebäudeenergiegesetz 2024
Zusammenfassung: Was ist neu? Im Rahmen des ab 2024 in Kraft tretenden neuen Gebäudeenergiegesetzes werden auch Anpassungen in der Förderlandschaft

Ab dem 01.Januar 2024 gilt die 65% EE-Pflicht!
Ab dem 1. Januar 2024 tritt die Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energie mit einem Anteil 65% (EE-Pflicht) für Neubauten in Neubaugebieten in Kraft, sofern der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wird.
Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und bestehende Gebäude gilt die 65%-EE-Pflicht erst nach Ablauf der Fristen für die kommunalen Wärmepläne. Konkret bedeutet dies:
In Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2028.
In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2026.
Sollte die kommunale Wärmeplanung vor Ablauf dieser Fristen verfügbar sein, tritt die 65%-EE-Pflicht einen Monat nach der offiziellen Bekanntgabe seitens der Kommune in Kraft. Diese Regelung gilt jedoch nur für Gebäude, die in den von den Kommunen ausgewiesenen Gebieten liegen.
Für Kommunen, die bis zum Ablauf der Fristen keine Wärmeplanung vorlegen, gelten die Regeln so, als ob eine Wärmeplanung vorhanden wäre.