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Regionale Partner für Ihr Projekt
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Regionale Partner für Ihr Bauvorhaben
Über 25 Jahre Erfahrung zeigen: Für erfolgreiches Bauen braucht es die richtigen Partner. Unser starkes Netzwerk aus Handwerkern, Architekten, Ingenieurbüros, Bauträgern und Herstellern unterstützt Sie bei Sanierung, Umbau oder Neubau.
Auf unserer Netzwerkkarte finden Sie geprüfte Fachbetriebe und Planer aus Ihrer Region. So profitieren Sie von kurzen Wegen, eingespielten Abläufen und einem starken Kompetenzteam, das Ihre Bauideen zuverlässig und effizient umsetzt.

Für Sie bedeutet das
Qualität durch regionale Kompetenz
Passende Unternehmen für Ihre Bauvorhaben
kurze Wege und eingespielte Abläufe
TK Netzwerkkarte

UNSERE EXPERTISE
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+ Aktuelle Neuigkeiten

Wie ist der aktuelle Stand zu den Fördergeldern 2024?
Was wurde entschieden? Welche Fördergelder für Gebäudesanierungen gibt es für das Jahr 2024? Stand 21.12.202 Gebäudeenergiegesetz 2024: Zusammenfassung: Was ist

Gebäudeenergiegesetz 2024
Zusammenfassung: Was ist neu? Im Rahmen des ab 2024 in Kraft tretenden neuen Gebäudeenergiegesetzes werden auch Anpassungen in der Förderlandschaft

Ab dem 01.Januar 2024 gilt die 65% EE-Pflicht!
Ab dem 1. Januar 2024 tritt die Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energie mit einem Anteil 65% (EE-Pflicht) für Neubauten in Neubaugebieten in Kraft, sofern der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wird.
Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und bestehende Gebäude gilt die 65%-EE-Pflicht erst nach Ablauf der Fristen für die kommunalen Wärmepläne. Konkret bedeutet dies:
In Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2028.
In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2026.
Sollte die kommunale Wärmeplanung vor Ablauf dieser Fristen verfügbar sein, tritt die 65%-EE-Pflicht einen Monat nach der offiziellen Bekanntgabe seitens der Kommune in Kraft. Diese Regelung gilt jedoch nur für Gebäude, die in den von den Kommunen ausgewiesenen Gebieten liegen.
Für Kommunen, die bis zum Ablauf der Fristen keine Wärmeplanung vorlegen, gelten die Regeln so, als ob eine Wärmeplanung vorhanden wäre.