Unsere
Leistungen

ENERGIE VERSTEHEN. ZUKUNFT GESTALTEN.




Unsere

Leistungen

ENERGIE VERSTEHEN. ZUKUNFT GESTALTEN.

Unsere

Leistungen

ENERGIE VERSTEHEN.
ZUKUNFT GESTALTEN.

Immer für Sie da

Unsere Leistungen für Sie

Energieberatung

Effizienz steigern, Kosten senken, nachhaltig bauen – wir beraten und begleiten Sie persönlich.

Bauberatung

Sicherheit bei allen Bauentscheidungen
– von Material bis Baubiologie.

Planungssupport

Fachliche Unterstützung für Architekten, Energieberater und Fachplaner.

Architektur

Gestaltung und Planung von Gebäuden, die Technik, Design und Nachhaltigkeit verbinden.

UNSERE EXPERTISE

Ihr Projekt, unser Angebot – schnell & einfach

Nutzen Sie unsere Erfahrung und erhalten Sie in kurzer Zeit ein passgenaues Angebot für Ihre Wünsche und Anforderungen.

Ihre Vorteile mit uns

Klar & vertrauensvoll

Langjährige und umfangreiche Erfahrung im Bauwesen!

25 Jahre Erfahrung im Baugewerbe.

Kundenorientiert, verständlich & vertrauensvoll

 bei uns finden Sie genau das, was Sie brauchen, auf einen Blick.

Garantiert die maximale Förderung sichern!

Beratung immer auf dem aktuellsten Stand. Bestmögliche Fördergelder garantiert!

UNSERE EXPERTISE

Kostenlos, unverbindlich & schnell: Ihr Fördermittelrechner

Nutzen Sie unseren Fördermittelrechner und entdecken Sie sofort, welche Zuschüsse und Vorteile für Ihr Projekt möglich sind.

Wir beantworten für Sie

Häufig gestellte Fragen​

Unsere Energieberatung ist ganzheitlich: Wir analysieren nicht nur den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes, sondern entwickeln individuelle Sanierungsfahrpläne, Energiekonzepte für Neubauten, unterstützen bei der Auswahl von Heizsystemen, Dämmmaßnahmen, PV-Anlagen und begleiten bei der Fördermittelbeantragung. Dabei berücksichtigen wir Architektur, Technik, Nutzung und Bauphysik – immer mit dem Ziel, Energieeffizienz, Wohnkomfort und Wirtschaftlichkeit zu vereinen.

Die Kosten für eine Energieberatung können je nach Umfang und Art der Beratung variieren. Es gibt verschiedene Arten von Energieberatungen, wie zum Beispiel eine Vor-Ort-Beratung, eine Baubegleitung oder eine energetische Sanierungsberatung. Die Preise können auch von Energieberater zu Energieberater unterschiedlich sein.

 

Für eine Vor-Ort-Beratung, bei der ein Energieberater Ihr Gebäude analysiert und Ihnen individuelle Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz gibt, können die Kosten in Deutschland zwischen 200 und 800 Euro liegen. Die genauen Kosten hängen von Faktoren wie der Größe des Gebäudes, dem Standort und dem Umfang der Beratung ab.

 

Bei einer Baubegleitung, bei der der Energieberater den Neubau oder die Sanierung begleitet und sicherstellt, dass die energieeffizienten Standards eingehalten werden, können die Kosten höher sein. Hier können die Preise je nach Projektumfang und Dauer der Begleitung mehrere tausend Euro betragen.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass es staatliche Förderprogramme gibt, die einen Teil der Kosten für eine Energieberatung abdecken können. Es lohnt sich daher, sich über mögliche Fördermöglichkeiten zu informieren.

Ein iSFP wird durch unsere zertifizierten Energieeffizienz-Experten erstellt. Nach einer Bestandsaufnahme und Datenanalyse entwickeln wir ein Maßnahmenpaket, das schrittweise umgesetzt werden kann – inkl. Kostenschätzungen, Einsparpotenzialen und Fördermöglichkeiten. Der iSFP wird vom Staat mit bis zu 80 % gefördert.

Wir beraten sowohl bei Wohngebäuden (EFH, MFH) als auch bei Nichtwohngebäuden wie Büro- oder Gewerbebauten. Auch denkmalgeschützte Immobilien oder komplexe Sanierungen begleiten wir mit fachlicher und praktischer Erfahrung – unabhängig vom Maßnahmentyp (Sanierung, Erweiterung, Neubau).

Wir helfen Ihnen bei der Fördermittel-Optimierung:

 

  • Zuschüsse für Beratung (bis zu 80 %)
  • Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (z. B. Fenster, Dämmung, Heiztechnik, erneuerbare Energien)
  • KfW-Finanzierung mit Tilgungszuschuss
  • Regionale oder kommunale Förderprogramme
  • Sonderförderungen bei iSFP-Umsetzung

Ja – wir unterstützen auch externe Fachplaner und Berater mit präzisen energetischen Berechnungen, 3D-Gebäudedaten, technischen Konzepten und Fördermittelberatung. Unsere Energieberatung kann ergänzend, vertretend oder begleitend erfolgen – ganz nach Bedarf des Projekts.

Wir kombinieren Technik und Menschlichkeit: Neben Zahlen, Normen und Software setzen wir auf Erfahrungswissen, vernetztes Denken und Raumgefühl. Unsere Lösungen berücksichtigen nicht nur Effizienz, sondern auch Komfort, Behaglichkeit und Materialqualität – für ein gesundes, nachhaltiges Wohn- und Arbeitsklima.

Gerade im Neubau ist eine strategische Energieberatung entscheidend: Für Gebäudeausrichtung, Gebäudetechnik, Hüllkonzept, Förderfähigkeit und die Einhaltung von Effizienzhaus-Standards. Wir integrieren uns frühzeitig in die Planung, um spätere Korrekturen und Mehrkosten zu vermeiden – immer abgestimmt auf Architekt und Fachplaner.

+ Aktuelle Neuigkeiten

Wichtige Informationen bezüglich der Fördermittel

Welche Informationen gibt es zur Antragstellung für Fördermittel für Wohngebäude?
Am 29.12.2023 wurde die überarbeitete Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab wann können Förderanträge für einen Heizungstausch erneut gestellt werden?
Die neue Förderung wird im Laufe des Jahres 2024 schrittweise eingeführt. Eigenheimbesitzer, die in ihren eigenen Einfamilienhäusern wohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 Anträge für die neue Heizungsförderung einreichen.
Welche Fördermöglichkeiten stehen ab dem 27.02.2024 zur Verfügung?
Es gibt sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Ergänzungskredite für energetische Einzelmaßnahmen. Der Ergänzungskredit kann jedoch nur in Verbindung mit einer Zuschusszusage von der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen beantragt werden. Eine eigenständige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. Sie können weitere Details aus dem Beitrag vom 21.12.2023 entnehmen. In Hinsicht der Förderdetails ändert sich nichts.
Weitere Informationen:
Die Möglichkeit zur Antragstellung wird im Laufe des Jahres 2024 für weitere Gruppen von Antragstellern geöffnet (genaue Termine werden noch bekannt gegeben):
Private Vermieter von Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen
Gibt es derzeit Übergangsfristen für die Beantragung von Fördermitteln für Wohngebäude?
Wenn Sie eine Heizungsmodernisierung planen, können Sie bereits von den erhöhten Fördersätzen profitieren, die seit dem Inkrafttreten der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie am 29. Dezember 2023 gelten. Berechtigte Antragsteller können förderfähige Projekte für den Heizungstausch (mit Ausnahme von Netzwerkerweiterungen und Gebäudeumbauten) bereits in Auftrag geben und durchführen. Der Förderantrag für den Heizungstausch muss dann bis spätestens 30. November 2024 gestellt werden, sofern das Projekt zwischen dem Veröffentlichungsdatum und dem 31. August 2024 beginnt. Dies ermöglicht eine nachträgliche Antragstellung, also nach Beginn der Maßnahmen.
Darf ich nach aktuellem Stand der Fördergeldregelung meinen Heizungstausch in Auftrag geben?
Sie können den Heizungstausch sofort in Auftrag geben und durchführen, und der Antrag kann zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden, sobald die Antragstellung bei der KfW für Ihre Gruppe möglich ist.
Warum gibt es eine Übergangsregelung für die neuen Fördergelder im Jahr 2024?
Diese Übergangsregelung zielt darauf ab, einen reibungslosen Übergang von den alten zu den neuen Förderregelungen sicherzustellen. Sie gilt nur für die Heizungsförderung durch die KfW.

Ab wann können Förderanträge 2024 für einen die Sanierung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung gestellt werden?
Für die Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen sowie für sonstige Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung) können technische Anträge ab dem 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. In diesem Fall gilt keine Übergangsregelung und ist auch nicht erforderlich.
Was ist zu tun, wenn meine Heizung bereits defekt ist?
Wenn Ihre Heizung bereits ausgefallen ist, müssen Sie schnell handeln. In solchen Fällen können vorübergehende Heizlösungen für bis zu einem Jahr gefördert werden, vorausgesetzt, nach Ablauf dieser Zeit wird eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien installiert. Die Kosten für die vorübergehende Heiztechnik können zusammen mit den Kosten für die endgültige Heizungsanlage in Ihrem Antrag berücksichtigt werden.
Gibt es weitere wichtige Informationen zur aktuellen Abwicklung von Fördermitteln?
Für die Förderung von Gebäudenetzerweiterungen, Umbauten und anderen Effizienzmaßnahmen gibt es keine Übergangsregelung. In diesen Fällen muss der Antrag beim BAFA vor Beginn des Projekts ab dem 1. Januar 2024 gestellt werden.
Was ist, wenn ich bereits eine Förderung nach den alten Bedingungen beantragt oder mit meinen Maßnahmen begonnen habe?
Kann ich zur neuen Förderung wechseln, und wenn ja, wie?
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Wechsel nur möglich ist, wenn Sie noch nicht mit Ihrem förderfähigen Projekt begonnen haben. Nach Projektbeginn ist kein Wechsel mehr möglich.
Für die Heizungsförderung gilt, dass bei Verzicht auf eine Zusage nach dem Inkrafttreten der neuen BEG Einzelmaßnahmen Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023, ein neuer Antrag zu den neuen Förderbedingungen direkt nach Einreichung der Verzichtserklärung gestellt werden kann. Die sechsmonatige Sperrfrist ist in diesem Fall bis zum 31. Dezember 2024 aufgehoben. Ein flexibler Wechsel von den alten zu den neuen Förderregelungen ist somit möglich.

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