Gebäudeenergiegesetz 2024

Zusammenfassung: Was ist neu? Im Rahmen des ab 2024 in Kraft tretenden neuen Gebäudeenergiegesetzes werden auch Anpassungen in der Förderlandschaft vorgenommen. Aktuell wird eine neue BEG-Richtlinie erarbeitet, deren Hauptziel darin besteht, den Heizungstausch zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass die vorliegenden Informationen auf dem aktuellen Diskussionsstand vom 12. Oktober 2023 basieren und kontinuierlich aktualisiert werden. […]

Ab dem 01.Januar 2024 gilt die 65% EE-Pflicht!

Ab dem 1. Januar 2024 tritt die Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energie mit einem Anteil 65% (EE-Pflicht) für Neubauten in Neubaugebieten in Kraft, sofern der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wird.

Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und bestehende Gebäude gilt die 65%-EE-Pflicht erst nach Ablauf der Fristen für die kommunalen Wärmepläne. Konkret bedeutet dies:
In Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2028.
In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2026. 
Sollte die kommunale Wärmeplanung vor Ablauf dieser Fristen verfügbar sein, tritt die 65%-EE-Pflicht einen Monat nach der offiziellen Bekanntgabe seitens der Kommune in Kraft. Diese Regelung gilt jedoch nur für Gebäude, die in den von den Kommunen ausgewiesenen Gebieten liegen.
 
Für Kommunen, die bis zum Ablauf der Fristen keine Wärmeplanung vorlegen, gelten die Regeln so, als ob eine Wärmeplanung vorhanden wäre.

Wird 2024 eine Energieberatung Pflicht kommen?

Ab dem 1. Januar 2024 wird eine verpflichtende Energieberatung erforderlich sein, wenn Sie beabsichtigen, eine Heizungsanlage zu installieren, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzt. Diese Beratung kann von ausgewiesenen Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden. Die Beratungspflicht gilt sogar dann, wenn Sie aufgrund eines Heizungsausfalls vorübergehend eine Gas- oder Ölheizung als Übergangslösung einbauen müssen.Das Hauptziel dieser Beratung besteht […]