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5% extra Förderung auf Einzelmaßnahmen*
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* 5% Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung. Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.
+ Aktuelle Neuigkeiten

Wie ist der aktuelle Stand zu den Fördergeldern 2024?
Was wurde entschieden? Welche Fördergelder für Gebäudesanierungen gibt es für das Jahr 2024? Stand 21.12.202 Gebäudeenergiegesetz 2024: Zusammenfassung: Was ist

Gebäudeenergiegesetz 2024
Zusammenfassung: Was ist neu? Im Rahmen des ab 2024 in Kraft tretenden neuen Gebäudeenergiegesetzes werden auch Anpassungen in der Förderlandschaft

Ab dem 01.Januar 2024 gilt die 65% EE-Pflicht!
Ab dem 1. Januar 2024 tritt die Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energie mit einem Anteil 65% (EE-Pflicht) für Neubauten in Neubaugebieten in Kraft, sofern der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wird.
Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und bestehende Gebäude gilt die 65%-EE-Pflicht erst nach Ablauf der Fristen für die kommunalen Wärmepläne. Konkret bedeutet dies:
In Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2028.
In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2026.
Sollte die kommunale Wärmeplanung vor Ablauf dieser Fristen verfügbar sein, tritt die 65%-EE-Pflicht einen Monat nach der offiziellen Bekanntgabe seitens der Kommune in Kraft. Diese Regelung gilt jedoch nur für Gebäude, die in den von den Kommunen ausgewiesenen Gebieten liegen.
Für Kommunen, die bis zum Ablauf der Fristen keine Wärmeplanung vorlegen, gelten die Regeln so, als ob eine Wärmeplanung vorhanden wäre.