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* 5% Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung. Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.
+ Aktuelle Neuigkeiten

Wird 2024 eine Energieberatung Pflicht kommen?
Ab dem 1. Januar 2024 wird eine verpflichtende Energieberatung erforderlich sein, wenn Sie beabsichtigen, eine Heizungsanlage zu installieren, die flüssige

Dürfen ab dem 01.01.2024 Gasheizungen verbaut werden?
Heizkessel dürfen nur bis zum 31.12 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Danach ist Heizen mit fossilem Erdgas nicht mehr