Über uns

GEMEINSAM IM „WIR“ DEN FORTSCHRITT BEGLEITEN

Über uns

GEMEINSAM IM „WIR“ DEN FORTSCHRITT BEGLEITEN

– TK Baupartner GmbH

Unsere Geschichte

Der Ursprung der TK Baupartner GmbH liegt in der Leidenschaft für Materialien, Handwerk und Ingenieurwesen. Gründer Thomas Knopp begann vor über 25 Jahren als Stuckateur und brachte schon damals die ersten Wärmedämmungen an Fassaden an. Später arbeitete er viele Jahre als Zimmermann und absolvierte ein Studium der Versorgungs- und Umwelttechnik mit dem Schwerpunkt Energie- und Gebäudetechnik.

Aus dieser Kombination von Praxis und Theorie wurde deutlich, wie wichtig eine ganzheitliche Bau- und Energieberatung ist um den individuellen Anforderungen von Gebäuden gerecht werden zu können. Vor 14 Jahren wurde die TK Baupartner GmbH gegründet. Heute sind wir ein Team von Experten, die alle Aspekte moderner Energieberatung abdecken.

Unsere Werte

Leitlinien, die unser Handeln bestimmen

Ganzheitlich denken

Gebäude sind mehr als Mauern und Technik – wir betrachten sie ganzheitlich.

Teamarbeit leben

Nur durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachrichtungen entsteht eine lückenlose Beratung.

Einfachheit schaffen

Wir machen komplexe Themen verständlich.

Verantwortung übernehmen

Für unsere Kunden, für die Umwelt und für die Zukunft.

Bauen mit Herz

Unsere Philosophie

Eine ganzheitliche Energieberatung braucht oft die Zeit für eine tiefgehende Bauberatung. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Vorstellungen zu verstehen und entwickeln daraus Lösungen, die langfristig sinnvoll sind, für Sie und Ihr Gebäude.

Mit der Berufung im Herzen verfolgen wir stets den Ansatz, jeden Aspekt des Bauens ganzheitlich zu betrachten.

Unser Service orientiert sich immer an der einzigartigen Bausubstanz Ihrer Architektur, der umgebenden Landschaft sowie der individuellen Vision des Bauherren.

Thomas Knopp | CEO

Geschäftsführender Gesellschafter

// Unser Team

Geschäftsführung

René Hägele

Geschäftsführer

Thomas Knopp

Geschäftsführer

Bereichsleitung | Management

Heike Schurr

Office- & Projektmanagement

Peter Rack

Außendienst & Netzwerk

Nina Messerle

Bau- und Energieberatung

Dominik Petsch

Bau- und Energieberatung

Daniel Siller

Projektsteuerung | Bauleitung | Architektur

Viktoria Buchholz

Puplic Relation Marketing | Kommunikation

Bau- und Energieberatung

Delia Schneider

Qualitätssicherung Ingenieurwesen | Bauphysik

Markus Schneider

Bau- & Energieberatung

Dennis Heckenlaible

Bau- & Energieberatung

Stefan Timpel

Planung & Konzeption

Steffen Djurcic

Architektur

Ezel Groiss

Planung & Konzeption

Belén Merlo Molino

Planung & Konzeption

Martin Stempfle

Bau- & Energieberatung

Daniel Andresz

Planung & Konzeption

Toni Bader

Planung & Konzeption

Manuel Maier

Bau- & Energieberatung

Moritz Kurz

Planung & Konzeption

Sascha Seitz

Bau- & Energieberatung

Alejandro Marini

Architektur

Belen Rodriguez Ramillo

Architektur

Adina Ienciu

Planung & Konzeption

Marius Schwarzkopf

Planung & Konzeption

Office- & Projektmanagement

Marcel Bareiß

Office- & Projektmanagement

Stefanie Pavlekovic

Office- & Projektmanagement

Nina Strnad

Office- & Projektmanagement

Veronika Herbinger

Office- & Projektmanagement

Susanne Trunk

Office Management

Sarah Servais

Office- & Projektmanagement

Marlena Warthmann

Office- & Projektmanagement

Regine Oesterle

Office- & Projektmanagement

Timo Österreicher

Office- & Projektmanagement

Asena Durgut

Office- & Projektmanagement

Gabriela Serafin

Office- & Projektmanagement

Sina Langsam

Office Management

Catalina Terlinden

Office- & Projektmanagement

Anja Richter

Office Management

IT-Administration

Eugen Bauer

IT-Administration | Daten- und Rechtschutz

+ Aktuelle Neuigkeiten

Wichtige Informationen bezüglich der Fördermittel

Welche Informationen gibt es zur Antragstellung für Fördermittel für Wohngebäude?
Am 29.12.2023 wurde die überarbeitete Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab wann können Förderanträge für einen Heizungstausch erneut gestellt werden?
Die neue Förderung wird im Laufe des Jahres 2024 schrittweise eingeführt. Eigenheimbesitzer, die in ihren eigenen Einfamilienhäusern wohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 Anträge für die neue Heizungsförderung einreichen.
Welche Fördermöglichkeiten stehen ab dem 27.02.2024 zur Verfügung?
Es gibt sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Ergänzungskredite für energetische Einzelmaßnahmen. Der Ergänzungskredit kann jedoch nur in Verbindung mit einer Zuschusszusage von der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen beantragt werden. Eine eigenständige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. Sie können weitere Details aus dem Beitrag vom 21.12.2023 entnehmen. In Hinsicht der Förderdetails ändert sich nichts.
Weitere Informationen:
Die Möglichkeit zur Antragstellung wird im Laufe des Jahres 2024 für weitere Gruppen von Antragstellern geöffnet (genaue Termine werden noch bekannt gegeben):
Private Vermieter von Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen
Gibt es derzeit Übergangsfristen für die Beantragung von Fördermitteln für Wohngebäude?
Wenn Sie eine Heizungsmodernisierung planen, können Sie bereits von den erhöhten Fördersätzen profitieren, die seit dem Inkrafttreten der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie am 29. Dezember 2023 gelten. Berechtigte Antragsteller können förderfähige Projekte für den Heizungstausch (mit Ausnahme von Netzwerkerweiterungen und Gebäudeumbauten) bereits in Auftrag geben und durchführen. Der Förderantrag für den Heizungstausch muss dann bis spätestens 30. November 2024 gestellt werden, sofern das Projekt zwischen dem Veröffentlichungsdatum und dem 31. August 2024 beginnt. Dies ermöglicht eine nachträgliche Antragstellung, also nach Beginn der Maßnahmen.
Darf ich nach aktuellem Stand der Fördergeldregelung meinen Heizungstausch in Auftrag geben?
Sie können den Heizungstausch sofort in Auftrag geben und durchführen, und der Antrag kann zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden, sobald die Antragstellung bei der KfW für Ihre Gruppe möglich ist.
Warum gibt es eine Übergangsregelung für die neuen Fördergelder im Jahr 2024?
Diese Übergangsregelung zielt darauf ab, einen reibungslosen Übergang von den alten zu den neuen Förderregelungen sicherzustellen. Sie gilt nur für die Heizungsförderung durch die KfW.

Ab wann können Förderanträge 2024 für einen die Sanierung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung gestellt werden?
Für die Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen sowie für sonstige Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung) können technische Anträge ab dem 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. In diesem Fall gilt keine Übergangsregelung und ist auch nicht erforderlich.
Was ist zu tun, wenn meine Heizung bereits defekt ist?
Wenn Ihre Heizung bereits ausgefallen ist, müssen Sie schnell handeln. In solchen Fällen können vorübergehende Heizlösungen für bis zu einem Jahr gefördert werden, vorausgesetzt, nach Ablauf dieser Zeit wird eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien installiert. Die Kosten für die vorübergehende Heiztechnik können zusammen mit den Kosten für die endgültige Heizungsanlage in Ihrem Antrag berücksichtigt werden.
Gibt es weitere wichtige Informationen zur aktuellen Abwicklung von Fördermitteln?
Für die Förderung von Gebäudenetzerweiterungen, Umbauten und anderen Effizienzmaßnahmen gibt es keine Übergangsregelung. In diesen Fällen muss der Antrag beim BAFA vor Beginn des Projekts ab dem 1. Januar 2024 gestellt werden.
Was ist, wenn ich bereits eine Förderung nach den alten Bedingungen beantragt oder mit meinen Maßnahmen begonnen habe?
Kann ich zur neuen Förderung wechseln, und wenn ja, wie?
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Wechsel nur möglich ist, wenn Sie noch nicht mit Ihrem förderfähigen Projekt begonnen haben. Nach Projektbeginn ist kein Wechsel mehr möglich.
Für die Heizungsförderung gilt, dass bei Verzicht auf eine Zusage nach dem Inkrafttreten der neuen BEG Einzelmaßnahmen Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023, ein neuer Antrag zu den neuen Förderbedingungen direkt nach Einreichung der Verzichtserklärung gestellt werden kann. Die sechsmonatige Sperrfrist ist in diesem Fall bis zum 31. Dezember 2024 aufgehoben. Ein flexibler Wechsel von den alten zu den neuen Förderregelungen ist somit möglich.

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