Über uns
GEMEINSAM IM „WIR“ DEN FORTSCHRITT BEGLEITEN
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GEMEINSAM IM „WIR“ DEN FORTSCHRITT BEGLEITEN

– TK Baupartner GmbH
Unsere Geschichte
Der Ursprung der TK Baupartner GmbH liegt in der Leidenschaft für Materialien, Handwerk und Ingenieurwesen. Gründer Thomas Knopp begann vor über 25 Jahren als Stuckateur und brachte schon damals die ersten Wärmedämmungen an Fassaden an. Später arbeitete er viele Jahre als Zimmermann und absolvierte ein Studium der Versorgungs- und Umwelttechnik mit dem Schwerpunkt Energie- und Gebäudetechnik.
Aus dieser Kombination von Praxis und Theorie wurde deutlich, wie wichtig eine ganzheitliche Bau- und Energieberatung ist um den individuellen Anforderungen von Gebäuden gerecht werden zu können. Vor 14 Jahren wurde die TK Baupartner GmbH gegründet. Heute sind wir ein Team von Experten, die alle Aspekte moderner Energieberatung abdecken.
Unsere Werte
Leitlinien, die unser Handeln bestimmen
Ganzheitlich denken
Gebäude sind mehr als Mauern und Technik – wir betrachten sie ganzheitlich.
Teamarbeit leben
Nur durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachrichtungen entsteht eine lückenlose Beratung.
Einfachheit schaffen
Wir machen komplexe Themen verständlich.
Verantwortung übernehmen
Für unsere Kunden, für die Umwelt und für die Zukunft.
– Bauen mit Herz
Unsere Philosophie
Eine ganzheitliche Energieberatung braucht oft die Zeit für eine tiefgehende Bauberatung. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Vorstellungen zu verstehen und entwickeln daraus Lösungen, die langfristig sinnvoll sind, für Sie und Ihr Gebäude.
Mit der Berufung im Herzen verfolgen wir stets den Ansatz, jeden Aspekt des Bauens ganzheitlich zu betrachten.
Unser Service orientiert sich immer an der einzigartigen Bausubstanz Ihrer Architektur, der umgebenden Landschaft sowie der individuellen Vision des Bauherren.
Thomas Knopp | CEO
Geschäftsführender Gesellschafter

// Unser Team
René Hägele
Peter Rack
Heike Schurr
Viktoria Buchholz
Eugen Bauer
Delia Schneider
Stefanie Pavlekovic
Marcel Bareiß
Daniel Siller
Anja Richter
Nina Messerle
Catalina Terlinden
Stefan Timpel
Dominik Petsch
Martin Stempfle
Sascha Seitz
Dennis Heckenlaible
Moritz Kurz
Steffen Djurcic
Kai Schmidt
Markus Schneider
Manuel Maier
Asena Durgut
Veronika Herbinger
Magdalena Kasperek
Timo Österreicher
Marlena Warthmann
Elvira Bezner
Regine Oesterle
Anna Naumann
Andrea Djuricic
Gabriela Serafin
Jessica Alltag
Susanne Trunk
Sina Langsam
Nina Strnad
Sarah Servais
Zada Licina
Egor Malenkov
Mirella Thron
Daniela Summ
Belén Merlo Molino
Alejandro Marini
Belen Rodriguez Ramillo
Adina Ienciu
Hulrich Sandjong
Tim Jablonski
Ezel Groiss
Marina Bogomolova
Pascal Zöllner
Viktor Schäfer
Daniel Andresz
Athina Mouzaka
Nicole Puntus
Marius Schwarzkopf
Toni Bader
Bettina Blickle
Justine Rabia
Jonas Schicht
Nergkis Memet
Freie Stelle
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GEG: Revolution in der Gebäudeenergie
Gebäudeenergie – Neue Weichenstellung für klimafreundliche Heizungen

Antragsstellung für Sanierungsfahrplan wieder möglich!
Statt einfach drauflos zu sanieren, empfiehlt es sich oft, einen sorgfältigen Plan zu erstellen. Für langanhaltenden Wohnkomfort und niedrige Energiekosten

Wichtige Informationen bezüglich der Fördermittel
Welche Informationen gibt es zur Antragstellung für Fördermittel für Wohngebäude?
Am 29.12.2023 wurde die überarbeitete Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ab wann können Förderanträge für einen Heizungstausch erneut gestellt werden?
Die neue Förderung wird im Laufe des Jahres 2024 schrittweise eingeführt. Eigenheimbesitzer, die in ihren eigenen Einfamilienhäusern wohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 Anträge für die neue Heizungsförderung einreichen.
Welche Fördermöglichkeiten stehen ab dem 27.02.2024 zur Verfügung?
Es gibt sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Ergänzungskredite für energetische Einzelmaßnahmen. Der Ergänzungskredit kann jedoch nur in Verbindung mit einer Zuschusszusage von der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen beantragt werden. Eine eigenständige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. Sie können weitere Details aus dem Beitrag vom 21.12.2023 entnehmen. In Hinsicht der Förderdetails ändert sich nichts.
Weitere Informationen:
Die Möglichkeit zur Antragstellung wird im Laufe des Jahres 2024 für weitere Gruppen von Antragstellern geöffnet (genaue Termine werden noch bekannt gegeben):
Private Vermieter von Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen
Gibt es derzeit Übergangsfristen für die Beantragung von Fördermitteln für Wohngebäude?
Wenn Sie eine Heizungsmodernisierung planen, können Sie bereits von den erhöhten Fördersätzen profitieren, die seit dem Inkrafttreten der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie am 29. Dezember 2023 gelten. Berechtigte Antragsteller können förderfähige Projekte für den Heizungstausch (mit Ausnahme von Netzwerkerweiterungen und Gebäudeumbauten) bereits in Auftrag geben und durchführen. Der Förderantrag für den Heizungstausch muss dann bis spätestens 30. November 2024 gestellt werden, sofern das Projekt zwischen dem Veröffentlichungsdatum und dem 31. August 2024 beginnt. Dies ermöglicht eine nachträgliche Antragstellung, also nach Beginn der Maßnahmen.
Darf ich nach aktuellem Stand der Fördergeldregelung meinen Heizungstausch in Auftrag geben?
Sie können den Heizungstausch sofort in Auftrag geben und durchführen, und der Antrag kann zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden, sobald die Antragstellung bei der KfW für Ihre Gruppe möglich ist.
Warum gibt es eine Übergangsregelung für die neuen Fördergelder im Jahr 2024?
Diese Übergangsregelung zielt darauf ab, einen reibungslosen Übergang von den alten zu den neuen Förderregelungen sicherzustellen. Sie gilt nur für die Heizungsförderung durch die KfW.
Ab wann können Förderanträge 2024 für einen die Sanierung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung gestellt werden?
Für die Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen sowie für sonstige Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung) können technische Anträge ab dem 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. In diesem Fall gilt keine Übergangsregelung und ist auch nicht erforderlich.
Was ist zu tun, wenn meine Heizung bereits defekt ist?
Wenn Ihre Heizung bereits ausgefallen ist, müssen Sie schnell handeln. In solchen Fällen können vorübergehende Heizlösungen für bis zu einem Jahr gefördert werden, vorausgesetzt, nach Ablauf dieser Zeit wird eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien installiert. Die Kosten für die vorübergehende Heiztechnik können zusammen mit den Kosten für die endgültige Heizungsanlage in Ihrem Antrag berücksichtigt werden.
Gibt es weitere wichtige Informationen zur aktuellen Abwicklung von Fördermitteln?
Für die Förderung von Gebäudenetzerweiterungen, Umbauten und anderen Effizienzmaßnahmen gibt es keine Übergangsregelung. In diesen Fällen muss der Antrag beim BAFA vor Beginn des Projekts ab dem 1. Januar 2024 gestellt werden.
Was ist, wenn ich bereits eine Förderung nach den alten Bedingungen beantragt oder mit meinen Maßnahmen begonnen habe?
Kann ich zur neuen Förderung wechseln, und wenn ja, wie?
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Wechsel nur möglich ist, wenn Sie noch nicht mit Ihrem förderfähigen Projekt begonnen haben. Nach Projektbeginn ist kein Wechsel mehr möglich.
Für die Heizungsförderung gilt, dass bei Verzicht auf eine Zusage nach dem Inkrafttreten der neuen BEG Einzelmaßnahmen Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023, ein neuer Antrag zu den neuen Förderbedingungen direkt nach Einreichung der Verzichtserklärung gestellt werden kann. Die sechsmonatige Sperrfrist ist in diesem Fall bis zum 31. Dezember 2024 aufgehoben. Ein flexibler Wechsel von den alten zu den neuen Förderregelungen ist somit möglich.