Bauherren

Beratung

Individuelle Unterstützung für private Bauherren und Sanierer

Die Bauherrenberatung der TK Baupartner GmbH richtet sich gezielt an private Bauherren, Eigentümer und Familien, die ein Bauvorhaben planen – sei es ein Neubau, ein Umbau oder eine Sanierung im kleineren oder mittleren Umfang.

Egal um welche Größe es bei Ihrem Bauvorhaben geht, steh der persönliche Anspruch, Ihre Vorstellungen , das individuelle Budget und der konkrete Bedarf für uns im Vordergrund.

Unser Ziel ist es, Sie fachlich fundiert und unabhängig zu unterstützen – passgenau auf Ihre Situation zugeschnitten.

Unsere Dienstleistungen im Detail

Was bedeutet Bauherrenberatung für TK Baupartner?

Machbarkeitsprüfung und Konzeptberatung

Erste Analyse Ihres Vorhabens, Klärung von Rahmenbedingungen, Budget und Potenzial.

Beratung zu Sanierung und Modernisierung

Von Dämmung über neue Fenster bis zur energetischen Komplettsanierung – wir zeigen, was sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Begleitung bei Neubauten und Erweiterungen

Beratung bei der Planung, Wahl der Bauweise, Baustoffe und Auswahl geeigneter Fachplaner.

Energieeffizienz- und Fördermittelberatung

Prüfung von KfW- oder BAFA-Fördermöglichkeiten, Unterstützung bei der Antragstellung.

Ausschreibung, Vergabe und Baucontrolling

Unterstützung bei der Auswahl von Handwerkern, Kostenkontrolle und Qualitätssicherung während der Bauphase.

Koordination mit Architekten, Fachplanern und Behörden

Wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zur richtigen Zeit zu treffen – auch ohne bautechnisches Vorwissen.

Unser Ziel: Klarheit und Sicherheit für Ihr Bauvorhaben

Wir geben Ihnen fachliche Sicherheit, schaffen Transparenz und helfen Ihnen, Ihr Bauprojekt wirtschaftlich, nachhaltig und stressfrei umzusetzen – auf Augenhöhe, mit einem offenen Ohr für Ihre Fragen.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Wir beantworten für Sie

Häufig gestellte Fragen​

Eine Bauherrenberatung unterstützt private Bauherren, Familien oder Eigentümer bei der Planung und Umsetzung ihres Bauvorhabens – sei es ein Neubau, eine Sanierung oder ein Umbau. Sie sorgt für Klarheit bei Entscheidungen, hilft Kostenfallen zu vermeiden und vermittelt unabhängiges Fachwissen für einen erfolgreichen Bauprozess.

Unser Angebot richtet sich an private Bauherren, Familien, Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, Käufer von Altbauten und an alle, die ohne Vorerfahrung bauen oder sanieren möchten und sich unabhängige Beratung wünschen.

Die Kosten für eine Bauherrenberatung hängen vom Umfang Ihres Projekts und dem gewünschten Beratungsbedarf ab. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot. Eine frühzeitige Beratung kann langfristig viele Kosten sparen.

Am besten so früh wie möglich – idealerweise noch vor dem Grundstückskauf, einer Sanierungsentscheidung oder der ersten Entwurfsplanung. So können wichtige Weichen rechtzeitig gestellt und das Budget an der richten Stelle eingesetzt werden.

Ja. Wir prüfen, ob Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben für KfW-, BAFA- oder regionale Förderprogramme infrage kommt, und unterstützen Sie bei der Antragstellung – damit Sie kein Geld verschenken.

Ja. Auf Wunsch begleiten wir Sie über alle Phasen hinweg – von der ersten Idee über die Planung bis zur Bauausführung. Wir übernehmen Baucontrolling, koordinieren Fachplaner und helfen bei Ausschreibungen und Vergaben.

Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben technisch, wirtschaftlich und rechtlich umsetzbar ist. Dazu gehören Standortfaktoren, Bauvorschriften, Budgetrahmen und erste Ideen zur Planung – damit Sie mit realistischen Erwartungen starten.

Absolut. Gerade bei kleinen Umbauten oder Sanierungen lohnt sich eine fachkundige Beratung, um langfristig wirtschaftlich und nachhaltig zu investieren – sei es bei der Dämmung, dem Fenstertausch oder der Heizungsmodernisierung.

Unsere Beratung findet vor Ort in Ihrer Region als auch mit auserwähltem Partner bundesweit statt, bei welchem der definierte Qualitätsstandard eingehalten wird. Je nach Projektgröße und Wunsch stimmen wir das passende Vorgehen mit Ihnen ab.

+ Aktuelle Neuigkeiten

Wichtige Informationen bezüglich der Fördermittel

Welche Informationen gibt es zur Antragstellung für Fördermittel für Wohngebäude?
Am 29.12.2023 wurde die überarbeitete Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab wann können Förderanträge für einen Heizungstausch erneut gestellt werden?
Die neue Förderung wird im Laufe des Jahres 2024 schrittweise eingeführt. Eigenheimbesitzer, die in ihren eigenen Einfamilienhäusern wohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 Anträge für die neue Heizungsförderung einreichen.
Welche Fördermöglichkeiten stehen ab dem 27.02.2024 zur Verfügung?
Es gibt sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Ergänzungskredite für energetische Einzelmaßnahmen. Der Ergänzungskredit kann jedoch nur in Verbindung mit einer Zuschusszusage von der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen beantragt werden. Eine eigenständige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. Sie können weitere Details aus dem Beitrag vom 21.12.2023 entnehmen. In Hinsicht der Förderdetails ändert sich nichts.
Weitere Informationen:
Die Möglichkeit zur Antragstellung wird im Laufe des Jahres 2024 für weitere Gruppen von Antragstellern geöffnet (genaue Termine werden noch bekannt gegeben):
Private Vermieter von Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen
Gibt es derzeit Übergangsfristen für die Beantragung von Fördermitteln für Wohngebäude?
Wenn Sie eine Heizungsmodernisierung planen, können Sie bereits von den erhöhten Fördersätzen profitieren, die seit dem Inkrafttreten der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie am 29. Dezember 2023 gelten. Berechtigte Antragsteller können förderfähige Projekte für den Heizungstausch (mit Ausnahme von Netzwerkerweiterungen und Gebäudeumbauten) bereits in Auftrag geben und durchführen. Der Förderantrag für den Heizungstausch muss dann bis spätestens 30. November 2024 gestellt werden, sofern das Projekt zwischen dem Veröffentlichungsdatum und dem 31. August 2024 beginnt. Dies ermöglicht eine nachträgliche Antragstellung, also nach Beginn der Maßnahmen.
Darf ich nach aktuellem Stand der Fördergeldregelung meinen Heizungstausch in Auftrag geben?
Sie können den Heizungstausch sofort in Auftrag geben und durchführen, und der Antrag kann zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden, sobald die Antragstellung bei der KfW für Ihre Gruppe möglich ist.
Warum gibt es eine Übergangsregelung für die neuen Fördergelder im Jahr 2024?
Diese Übergangsregelung zielt darauf ab, einen reibungslosen Übergang von den alten zu den neuen Förderregelungen sicherzustellen. Sie gilt nur für die Heizungsförderung durch die KfW.

Ab wann können Förderanträge 2024 für einen die Sanierung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung gestellt werden?
Für die Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen sowie für sonstige Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung) können technische Anträge ab dem 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. In diesem Fall gilt keine Übergangsregelung und ist auch nicht erforderlich.
Was ist zu tun, wenn meine Heizung bereits defekt ist?
Wenn Ihre Heizung bereits ausgefallen ist, müssen Sie schnell handeln. In solchen Fällen können vorübergehende Heizlösungen für bis zu einem Jahr gefördert werden, vorausgesetzt, nach Ablauf dieser Zeit wird eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien installiert. Die Kosten für die vorübergehende Heiztechnik können zusammen mit den Kosten für die endgültige Heizungsanlage in Ihrem Antrag berücksichtigt werden.
Gibt es weitere wichtige Informationen zur aktuellen Abwicklung von Fördermitteln?
Für die Förderung von Gebäudenetzerweiterungen, Umbauten und anderen Effizienzmaßnahmen gibt es keine Übergangsregelung. In diesen Fällen muss der Antrag beim BAFA vor Beginn des Projekts ab dem 1. Januar 2024 gestellt werden.
Was ist, wenn ich bereits eine Förderung nach den alten Bedingungen beantragt oder mit meinen Maßnahmen begonnen habe?
Kann ich zur neuen Förderung wechseln, und wenn ja, wie?
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Wechsel nur möglich ist, wenn Sie noch nicht mit Ihrem förderfähigen Projekt begonnen haben. Nach Projektbeginn ist kein Wechsel mehr möglich.
Für die Heizungsförderung gilt, dass bei Verzicht auf eine Zusage nach dem Inkrafttreten der neuen BEG Einzelmaßnahmen Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023, ein neuer Antrag zu den neuen Förderbedingungen direkt nach Einreichung der Verzichtserklärung gestellt werden kann. Die sechsmonatige Sperrfrist ist in diesem Fall bis zum 31. Dezember 2024 aufgehoben. Ein flexibler Wechsel von den alten zu den neuen Förderregelungen ist somit möglich.

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