Energieausweis

Energie
ausweis

Energieausweis verständlich erklärt: Optimieren Sie die Effizienz Ihrer Immobilie

Für Verkäufer von Immobilien und Neu-Vermietungen ist ein Energieausweis Pflicht. Basis dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.

– Energieberatung

Unser Ansatz

Unser Prozess beginnt mit einer Inspektion und Bewertung Ihrer Immobilie. Wir analysieren jeden Aspekt, von der Dämmung bis zur Heizung, um eine Beurteilung der Kennwerte zu erzielen. Anschließend erstellen wir einen Energieausweis, der diese Informationen darstellt.

 Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und seiner Komponenten, einschließlich Dämmung, Heizungsanlage und Fenster Qualität. Er gibt an, wie viel Energie das Gebäude unter standardisierten Bedingungen verbrauchen sollte.

Auf der anderen Seite basiert der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.

Die Auswertung hängt hierbei stark von den Gewohnheiten der Nutzer abhängt. Der Energieausweis klassifiziert die theoretische DIN-konforme Energieeffizienz des Gebäudes auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).

Darüber hinaus können wir darauf aufbauend einen Sanierungsfahrplan erstellen, welcher Sanierungsempfehlungen in einem ausführlicheren Dokument aufzeigt.

Weiterführende Informationen zum Thema “Wann muss ich einen Energieausweis erstellen lassen?” finden Sie auch unter: www.verbaucherzentrale.de

Gerne beraten wir Sie kostenfrei bei einem Erstgespräch. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen telefonischen Erstberatungstermin.

– Energieberatung

Unser Ansatz

Unser Prozess beginnt mit einer Inspektion und Bewertung Ihrer Immobilie. Wir analysieren jeden Aspekt, von der Dämmung bis zur Heizung, um eine Beurteilung der Kennwerte zu erzielen. Anschließend erstellen wir einen Energieausweis, der diese Informationen darstellt.

 Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und seiner Komponenten, einschließlich Dämmung, Heizungsanlage und Fenster Qualität. Er gibt an, wie viel Energie das Gebäude unter standardisierten Bedingungen verbrauchen sollte.

Auf der anderen Seite basiert der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.

Die Auswertung hängt hierbei stark von den Gewohnheiten der Nutzer abhängt. Der Energieausweis klassifiziert die theoretische DIN-konforme Energieeffizienz des Gebäudes auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).

Darüber hinaus können wir darauf aufbauend einen Sanierungsfahrplan erstellen, welcher Sanierungsempfehlungen in einem ausführlicheren Dokument aufzeigt.

Weiterführende Informationen zum Thema “Wann muss ich einen Energieausweis erstellen lassen?” finden Sie auch unter: www.verbaucherzentrale.de

Gerne beraten wir Sie kostenfrei bei einem Erstgespräch. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen telefonischen Erstberatungstermin.

Energieausweis Fakten - Check

Wir haben noch einmal die wichtigsten Fakten auf einem Blick zusammengefasst, um Ihnen einen umfassenden Leitfaden zum Thema Energieausweis zu geben! In einer Welt, in der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist der Energieausweis ein entscheidendes Instrument für Immobilieneigentümer, Mieter und Käufer. 

Energieausweis – Typen:

Es gibt zwei Haupttypen: Der bedarfsbasierte Energieausweis analysiert die baulichen Merkmale eines Gebäudes, während der verbrauchsbasierte Energieausweis den tatsächlichen Energieverbrauch betrachtet. Beide bieten Einblicke in die Energieeffizienz.

Notwendigkeit des Ausweises:

Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist die Vorlage eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Ausweis informiert potenzielle Käufer oder Mieter über die energetische Leistung des Gebäudes.

Gültigkeitsdauer:

Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt üblicherweise 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Aktualisierung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell sind.

Inhalt des Ausweises:

Der Energieausweis enthält detaillierte Informationen zum Energiebedarf, Primärenergiebedarf und CO2-Ausstoß des Gebäudes. Diese Daten ermöglichen eine präzise Bewertung der Energieeffizienz.

Vorlagepflicht und Erneuerung:

Der Energieausweis muss potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden. Bei erneutem Verkauf oder Vermietung ist eine Aktualisierung des Ausweises notwendig. Diese Pflichten sind entscheidend für den rechtlichen Rahmen und tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere umfassenden Planungsleistungen im Neubau-Sektor zu erfahren. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für erfolgreiche Bauprojekte.

Ihre Vorteile mit uns

Wir sind für Sie da

Verständliche und praxisnahe Beratung

Individuelles Energiekonzept für Ihr Gebäude

Sichere Planung von Fördermitteln

Eingespieltes Experten-Team aus Handwerk, Technik und Planung

UNSERE EXPERTISE

Ihr Projekt, unser Angebot – schnell & einfach

Nutzen Sie unsere Erfahrung und erhalten Sie in kurzer Zeit ein passgenaues Angebot für Ihre Wünsche und Anforderungen.

Wir beantworten für Sie

Häufig gestellte Fragen​

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er zeigt, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht oder voraussichtlich verbrauchen sollte, und informiert Eigentümer, Käufer oder Mieter über die energetische Qualität der Immobilie.

Es gibt zwei Haupttypen:

 

  • Bedarfsausweis: Basierend auf einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Haustechnik (z. B. Dämmung, Heizung).

 

  • Verbrauchsausweis: Beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und spiegelt das Nutzerverhalten wider.

Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Er muss Interessenten vorgelegt werden, um Transparenz bezüglich der Energieeffizienz sicherzustellen.

Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig. Danach muss er erneuert werden, um die aktuellen Energiekennwerte der Immobilie abzubilden.

Der Energieausweis enthält Informationen wie:

 

  • Energiebedarf oder Energieverbrauch
  • Primärenergiebedarf
  • CO2-Emissionen
  • Energieeffizienzklasse von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient)

Der Bedarfsausweis basiert auf einer fachlichen Begutachtung des Gebäudes und zeigt den theoretischen Energieverbrauch unter standardisierten Bedingungen.
Der Verbrauchsausweis misst den tatsächlichen Energieverbrauch basierend auf den vergangenen drei Jahren, beeinflusst durch das Nutzerverhalten.

Ja, wir führen die Inspektion und Bewertung Ihrer Immobilie durch und erstellen für Sie den passenden Energieausweis. Auf Wunsch erstellen wir auch einen Sanierungsfahrplan mit konkreten Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Wir bieten Ihnen ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch an. Vereinbaren Sie einfach einen Termin, um Ihre Fragen zu klären und den weiteren Ablauf zu besprechen.

+ Aktuelle Neuigkeiten

Ab dem 01.Januar 2024 gilt die 65% EE-Pflicht!

Ab dem 1. Januar 2024 tritt die Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energie mit einem Anteil 65% (EE-Pflicht) für Neubauten in Neubaugebieten in Kraft, sofern der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wird.

Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und bestehende Gebäude gilt die 65%-EE-Pflicht erst nach Ablauf der Fristen für die kommunalen Wärmepläne. Konkret bedeutet dies:
In Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2028.
In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2026. 
Sollte die kommunale Wärmeplanung vor Ablauf dieser Fristen verfügbar sein, tritt die 65%-EE-Pflicht einen Monat nach der offiziellen Bekanntgabe seitens der Kommune in Kraft. Diese Regelung gilt jedoch nur für Gebäude, die in den von den Kommunen ausgewiesenen Gebieten liegen.
 
Für Kommunen, die bis zum Ablauf der Fristen keine Wärmeplanung vorlegen, gelten die Regeln so, als ob eine Wärmeplanung vorhanden wäre.

Weiterlesen »
Select your preferred language via your browser settings.