Energieausweis

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Energieausweis verständlich erklärt: Optimieren Sie die Effizienz Ihrer Immobilie

Für Verkäufer von Immobilien und Neu-Vermietungen ist ein Energieausweis Pflicht. Basis dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.

– Energieberatung

Unser Ansatz

Unser Prozess beginnt mit einer Inspektion und Bewertung Ihrer Immobilie. Wir analysieren jeden Aspekt, von der Dämmung bis zur Heizung, um eine Beurteilung der Kennwerte zu erzielen. Anschließend erstellen wir einen Energieausweis, der diese Informationen darstellt.

 Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und seiner Komponenten, einschließlich Dämmung, Heizungsanlage und Fenster Qualität. Er gibt an, wie viel Energie das Gebäude unter standardisierten Bedingungen verbrauchen sollte.

Auf der anderen Seite basiert der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.

Die Auswertung hängt hierbei stark von den Gewohnheiten der Nutzer abhängt. Der Energieausweis klassifiziert die theoretische DIN-konforme Energieeffizienz des Gebäudes auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).

Darüber hinaus können wir darauf aufbauend einen Sanierungsfahrplan erstellen, welcher Sanierungsempfehlungen in einem ausführlicheren Dokument aufzeigt.

Weiterführende Informationen zum Thema “Wann muss ich einen Energieausweis erstellen lassen?” finden Sie auch unter: www.verbaucherzentrale.de

Gerne beraten wir Sie kostenfrei bei einem Erstgespräch. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen telefonischen Erstberatungstermin.

– Energieberatung

Unser Ansatz

Unser Prozess beginnt mit einer Inspektion und Bewertung Ihrer Immobilie. Wir analysieren jeden Aspekt, von der Dämmung bis zur Heizung, um eine Beurteilung der Kennwerte zu erzielen. Anschließend erstellen wir einen Energieausweis, der diese Informationen darstellt.

 Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und seiner Komponenten, einschließlich Dämmung, Heizungsanlage und Fenster Qualität. Er gibt an, wie viel Energie das Gebäude unter standardisierten Bedingungen verbrauchen sollte.

Auf der anderen Seite basiert der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.

Die Auswertung hängt hierbei stark von den Gewohnheiten der Nutzer abhängt. Der Energieausweis klassifiziert die theoretische DIN-konforme Energieeffizienz des Gebäudes auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).

Darüber hinaus können wir darauf aufbauend einen Sanierungsfahrplan erstellen, welcher Sanierungsempfehlungen in einem ausführlicheren Dokument aufzeigt.

Weiterführende Informationen zum Thema “Wann muss ich einen Energieausweis erstellen lassen?” finden Sie auch unter: www.verbaucherzentrale.de

Gerne beraten wir Sie kostenfrei bei einem Erstgespräch. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen telefonischen Erstberatungstermin.

Energieausweis Fakten - Check

Wir haben noch einmal die wichtigsten Fakten auf einem Blick zusammengefasst, um Ihnen einen umfassenden Leitfaden zum Thema Energieausweis zu geben! In einer Welt, in der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist der Energieausweis ein entscheidendes Instrument für Immobilieneigentümer, Mieter und Käufer. 

Energieausweis – Typen:

Es gibt zwei Haupttypen: Der bedarfsbasierte Energieausweis analysiert die baulichen Merkmale eines Gebäudes, während der verbrauchsbasierte Energieausweis den tatsächlichen Energieverbrauch betrachtet. Beide bieten Einblicke in die Energieeffizienz.

Notwendigkeit des Ausweises:

Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist die Vorlage eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Ausweis informiert potenzielle Käufer oder Mieter über die energetische Leistung des Gebäudes.

Gültigkeitsdauer:

Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt üblicherweise 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Aktualisierung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell sind.

Inhalt des Ausweises:

Der Energieausweis enthält detaillierte Informationen zum Energiebedarf, Primärenergiebedarf und CO2-Ausstoß des Gebäudes. Diese Daten ermöglichen eine präzise Bewertung der Energieeffizienz.

Vorlagepflicht und Erneuerung:

Der Energieausweis muss potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden. Bei erneutem Verkauf oder Vermietung ist eine Aktualisierung des Ausweises notwendig. Diese Pflichten sind entscheidend für den rechtlichen Rahmen und tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere umfassenden Planungsleistungen im Neubau-Sektor zu erfahren. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für erfolgreiche Bauprojekte.

Ihre Vorteile mit uns

Wir sind für Sie da

Verständliche und praxisnahe Beratung

Individuelles Energiekonzept für Ihr Gebäude

Sichere Planung von Fördermitteln

Eingespieltes Experten-Team aus Handwerk, Technik und Planung

UNSERE EXPERTISE

Ihr Projekt, unser Angebot – schnell & einfach

Nutzen Sie unsere Erfahrung und erhalten Sie in kurzer Zeit ein passgenaues Angebot für Ihre Wünsche und Anforderungen.

Wir beantworten für Sie

Häufig gestellte Fragen​

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er zeigt, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht oder voraussichtlich verbrauchen sollte, und informiert Eigentümer, Käufer oder Mieter über die energetische Qualität der Immobilie.

Es gibt zwei Haupttypen:

 

  • Bedarfsausweis: Basierend auf einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Haustechnik (z. B. Dämmung, Heizung).

 

  • Verbrauchsausweis: Beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und spiegelt das Nutzerverhalten wider.

Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Er muss Interessenten vorgelegt werden, um Transparenz bezüglich der Energieeffizienz sicherzustellen.

Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig. Danach muss er erneuert werden, um die aktuellen Energiekennwerte der Immobilie abzubilden.

Der Energieausweis enthält Informationen wie:

 

  • Energiebedarf oder Energieverbrauch
  • Primärenergiebedarf
  • CO2-Emissionen
  • Energieeffizienzklasse von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient)

Der Bedarfsausweis basiert auf einer fachlichen Begutachtung des Gebäudes und zeigt den theoretischen Energieverbrauch unter standardisierten Bedingungen.
Der Verbrauchsausweis misst den tatsächlichen Energieverbrauch basierend auf den vergangenen drei Jahren, beeinflusst durch das Nutzerverhalten.

Ja, wir führen die Inspektion und Bewertung Ihrer Immobilie durch und erstellen für Sie den passenden Energieausweis. Auf Wunsch erstellen wir auch einen Sanierungsfahrplan mit konkreten Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Wir bieten Ihnen ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch an. Vereinbaren Sie einfach einen Termin, um Ihre Fragen zu klären und den weiteren Ablauf zu besprechen.

+ Aktuelle Neuigkeiten

Wichtige Informationen bezüglich der Fördermittel

Welche Informationen gibt es zur Antragstellung für Fördermittel für Wohngebäude?
Am 29.12.2023 wurde die überarbeitete Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab wann können Förderanträge für einen Heizungstausch erneut gestellt werden?
Die neue Förderung wird im Laufe des Jahres 2024 schrittweise eingeführt. Eigenheimbesitzer, die in ihren eigenen Einfamilienhäusern wohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 Anträge für die neue Heizungsförderung einreichen.
Welche Fördermöglichkeiten stehen ab dem 27.02.2024 zur Verfügung?
Es gibt sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Ergänzungskredite für energetische Einzelmaßnahmen. Der Ergänzungskredit kann jedoch nur in Verbindung mit einer Zuschusszusage von der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen beantragt werden. Eine eigenständige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. Sie können weitere Details aus dem Beitrag vom 21.12.2023 entnehmen. In Hinsicht der Förderdetails ändert sich nichts.
Weitere Informationen:
Die Möglichkeit zur Antragstellung wird im Laufe des Jahres 2024 für weitere Gruppen von Antragstellern geöffnet (genaue Termine werden noch bekannt gegeben):
Private Vermieter von Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen
Gibt es derzeit Übergangsfristen für die Beantragung von Fördermitteln für Wohngebäude?
Wenn Sie eine Heizungsmodernisierung planen, können Sie bereits von den erhöhten Fördersätzen profitieren, die seit dem Inkrafttreten der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie am 29. Dezember 2023 gelten. Berechtigte Antragsteller können förderfähige Projekte für den Heizungstausch (mit Ausnahme von Netzwerkerweiterungen und Gebäudeumbauten) bereits in Auftrag geben und durchführen. Der Förderantrag für den Heizungstausch muss dann bis spätestens 30. November 2024 gestellt werden, sofern das Projekt zwischen dem Veröffentlichungsdatum und dem 31. August 2024 beginnt. Dies ermöglicht eine nachträgliche Antragstellung, also nach Beginn der Maßnahmen.
Darf ich nach aktuellem Stand der Fördergeldregelung meinen Heizungstausch in Auftrag geben?
Sie können den Heizungstausch sofort in Auftrag geben und durchführen, und der Antrag kann zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden, sobald die Antragstellung bei der KfW für Ihre Gruppe möglich ist.
Warum gibt es eine Übergangsregelung für die neuen Fördergelder im Jahr 2024?
Diese Übergangsregelung zielt darauf ab, einen reibungslosen Übergang von den alten zu den neuen Förderregelungen sicherzustellen. Sie gilt nur für die Heizungsförderung durch die KfW.

Ab wann können Förderanträge 2024 für einen die Sanierung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung gestellt werden?
Für die Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen sowie für sonstige Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung) können technische Anträge ab dem 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. In diesem Fall gilt keine Übergangsregelung und ist auch nicht erforderlich.
Was ist zu tun, wenn meine Heizung bereits defekt ist?
Wenn Ihre Heizung bereits ausgefallen ist, müssen Sie schnell handeln. In solchen Fällen können vorübergehende Heizlösungen für bis zu einem Jahr gefördert werden, vorausgesetzt, nach Ablauf dieser Zeit wird eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien installiert. Die Kosten für die vorübergehende Heiztechnik können zusammen mit den Kosten für die endgültige Heizungsanlage in Ihrem Antrag berücksichtigt werden.
Gibt es weitere wichtige Informationen zur aktuellen Abwicklung von Fördermitteln?
Für die Förderung von Gebäudenetzerweiterungen, Umbauten und anderen Effizienzmaßnahmen gibt es keine Übergangsregelung. In diesen Fällen muss der Antrag beim BAFA vor Beginn des Projekts ab dem 1. Januar 2024 gestellt werden.
Was ist, wenn ich bereits eine Förderung nach den alten Bedingungen beantragt oder mit meinen Maßnahmen begonnen habe?
Kann ich zur neuen Förderung wechseln, und wenn ja, wie?
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Wechsel nur möglich ist, wenn Sie noch nicht mit Ihrem förderfähigen Projekt begonnen haben. Nach Projektbeginn ist kein Wechsel mehr möglich.
Für die Heizungsförderung gilt, dass bei Verzicht auf eine Zusage nach dem Inkrafttreten der neuen BEG Einzelmaßnahmen Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023, ein neuer Antrag zu den neuen Förderbedingungen direkt nach Einreichung der Verzichtserklärung gestellt werden kann. Die sechsmonatige Sperrfrist ist in diesem Fall bis zum 31. Dezember 2024 aufgehoben. Ein flexibler Wechsel von den alten zu den neuen Förderregelungen ist somit möglich.

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