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Servicetelefon für wichtige Anliegen

Montag bis Donnerstag von 16:00 bis 17:00 Uhr steht Ihnen unser Servicetelefon für dringende Anliegen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Erreichbarkeit in diesem Zeitraum eingeschränkt sein kann.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!

Standort Schwäbisch Gmünd

TK Baupartner GmbH
Marktplatz 12
73525 Schwäbisch Gmünd

 

info@tk-baupartner.com

+49 (0) 7171 / 935 961 – 0

 

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+ Aktuelle Neuigkeiten

Ab dem 01.Januar 2024 gilt die 65% EE-Pflicht!

Ab dem 1. Januar 2024 tritt die Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energie mit einem Anteil 65% (EE-Pflicht) für Neubauten in Neubaugebieten in Kraft, sofern der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wird.

Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und bestehende Gebäude gilt die 65%-EE-Pflicht erst nach Ablauf der Fristen für die kommunalen Wärmepläne. Konkret bedeutet dies:
In Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2028.
In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2026. 
Sollte die kommunale Wärmeplanung vor Ablauf dieser Fristen verfügbar sein, tritt die 65%-EE-Pflicht einen Monat nach der offiziellen Bekanntgabe seitens der Kommune in Kraft. Diese Regelung gilt jedoch nur für Gebäude, die in den von den Kommunen ausgewiesenen Gebieten liegen.
 
Für Kommunen, die bis zum Ablauf der Fristen keine Wärmeplanung vorlegen, gelten die Regeln so, als ob eine Wärmeplanung vorhanden wäre.

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