Kühllastberechnung

Kühllast
berechnung

Nach DIN EN 12831 – Grundlage für effiziente Gebäudekühlung

Die Kühllastberechnung ist ein unverzichtbarer Schritt, um eine Klimaanlage oder ein Kühlsystem optimal auszulegen. Mit steigenden Temperaturen und strengen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz wird die korrekte Berechnung der Kühllast immer wichtiger. Nur so lässt sich gewährleisten, dass Räume auch an heißen Sommertagen angenehm temperiert bleiben, ohne dass die Anlage überdimensioniert ist oder unnötig viel Energie verbraucht.

Unsere Dienstleistung umfasst:

Mit unserer Expertise stellen wir sicher, dass Ihre Klimaanlage oder Ihr Kühlsystem weder über- noch unterdimensioniert ist. Das spart langfristig Energiekosten und sorgt für einen hohen Komfort in allen Räumen.

 

Unsere Experten erstellen eine fundierte Basis für die Dimensionierung von Klimaanlagen, Kälteanlagen oder anderen Kühltechnologien. Das garantiert optimale Behaglichkeit

Exakte Kühllastberechnung

nach DIN EN 12831-3 und VDI 2078

Berücksichtigung von Gebäudefaktoren

Dämmung, Fenster, Ausrichtung) und internen Wärmelasten (Personen, Geräte, Beleuchtung)

Erstellung einer belastbaren Planungsgrundlage

für Architekten, Bauherren und Haustechniker

Beratung

zu energieeffizienten Kühlstrategien und Fördermöglichkeiten

Warum ist eine Kühllastberechnung wichtig?

Planungssicherheit

Sie wissen genau, welche Leistung Ihr Kühlsystem benötigt.

Sommerlicher Wärmeschutz

Bei modernen, gut gedämmten Gebäuden können sich Innenräume stark aufheizen. Eine genaue Berechnung sorgt für optimale Temperierung.

Energieeffizienz

Eine bedarfsgerechte Dimensionierung spart Stromkosten und Ressourcen.

Zukunftssicherheit

Angesichts des Klimawandels wird eine zuverlässige sommerliche Temperierung immer wichtiger – besonders in modernen, hochgedämmten Gebäuden. So lassen sich teure Nachrüstungen und ineffiziente Anlagen vermeiden.

Fördermöglichkeiten

Eine dokumentierte Kühllastberechnung kann bei der Beantragung von Fördermitteln oder für Zertifizierungen von Vorteil sein.

Ihre Vorteile mit uns

Wir sind für Sie da

Verständliche und praxisnahe Beratung

Individuelles Energiekonzept für Ihr Gebäude

Sichere Planung von Fördermitteln

Eingespieltes Experten-Team aus Handwerk, Technik und Planung

UNSERE EXPERTISE

Ihr Projekt, unser Angebot – schnell & einfach

Nutzen Sie unsere Erfahrung und erhalten Sie in kurzer Zeit ein passgenaues Angebot für Ihre Wünsche und Anforderungen.

Wir beantworten für Sie

Häufig gestellte Fragen​

Eine Wärmebrücke ist ein Die Kühllast beschreibt die Wärmemenge, die aus einem Raum abgeführt werden muss, um eine gewünschte Innentemperatur zu halten, selbst bei extremen Außentemperaturen.

Die Berechnung erfolgt nach Norm (DIN EN 12831-3) und umfasst Faktoren wie Sonneneinstrahlung, Wärmedämmung, interne Wärmequellen, Lüftung und Klimadaten des Standorts.

Immer dann, wenn eine Klimaanlage oder ein Kühlsystem geplant wird – ob im Neubau, bei Sanierungen oder zur Nachrüstung von Büro- und Wohngebäuden.

Nur eine normgerechte Berechnung verhindert Über- oder Unterdimensionierung und spart langfristig hohe Energie- und Betriebskosten.

Raumgrößen, Gebäudehülle, Fensterflächen, Sonneneinstrahlung, interne Wärmequellen (z. B. Personen, Geräte), Luftwechselraten und Klimadaten.

Die Kosten hängen vom Gebäudetyp, der Anzahl der Räume und dem gewünschten Detailgrad ab. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot.

Ja, sie ist auch bei Bestandsgebäuden sinnvoll – vor allem, wenn eine bestehende Kühlung nicht effizient arbeitet oder Räume überhitzen.

Ja, besonders wenn Räume überhitzen oder bestehende Anlagen ineffizient arbeiten.

+ Aktuelle Neuigkeiten

Wichtige Informationen bezüglich der Fördermittel

Welche Informationen gibt es zur Antragstellung für Fördermittel für Wohngebäude?
Am 29.12.2023 wurde die überarbeitete Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab wann können Förderanträge für einen Heizungstausch erneut gestellt werden?
Die neue Förderung wird im Laufe des Jahres 2024 schrittweise eingeführt. Eigenheimbesitzer, die in ihren eigenen Einfamilienhäusern wohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 Anträge für die neue Heizungsförderung einreichen.
Welche Fördermöglichkeiten stehen ab dem 27.02.2024 zur Verfügung?
Es gibt sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Ergänzungskredite für energetische Einzelmaßnahmen. Der Ergänzungskredit kann jedoch nur in Verbindung mit einer Zuschusszusage von der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen beantragt werden. Eine eigenständige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. Sie können weitere Details aus dem Beitrag vom 21.12.2023 entnehmen. In Hinsicht der Förderdetails ändert sich nichts.
Weitere Informationen:
Die Möglichkeit zur Antragstellung wird im Laufe des Jahres 2024 für weitere Gruppen von Antragstellern geöffnet (genaue Termine werden noch bekannt gegeben):
Private Vermieter von Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen
Gibt es derzeit Übergangsfristen für die Beantragung von Fördermitteln für Wohngebäude?
Wenn Sie eine Heizungsmodernisierung planen, können Sie bereits von den erhöhten Fördersätzen profitieren, die seit dem Inkrafttreten der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie am 29. Dezember 2023 gelten. Berechtigte Antragsteller können förderfähige Projekte für den Heizungstausch (mit Ausnahme von Netzwerkerweiterungen und Gebäudeumbauten) bereits in Auftrag geben und durchführen. Der Förderantrag für den Heizungstausch muss dann bis spätestens 30. November 2024 gestellt werden, sofern das Projekt zwischen dem Veröffentlichungsdatum und dem 31. August 2024 beginnt. Dies ermöglicht eine nachträgliche Antragstellung, also nach Beginn der Maßnahmen.
Darf ich nach aktuellem Stand der Fördergeldregelung meinen Heizungstausch in Auftrag geben?
Sie können den Heizungstausch sofort in Auftrag geben und durchführen, und der Antrag kann zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden, sobald die Antragstellung bei der KfW für Ihre Gruppe möglich ist.
Warum gibt es eine Übergangsregelung für die neuen Fördergelder im Jahr 2024?
Diese Übergangsregelung zielt darauf ab, einen reibungslosen Übergang von den alten zu den neuen Förderregelungen sicherzustellen. Sie gilt nur für die Heizungsförderung durch die KfW.

Ab wann können Förderanträge 2024 für einen die Sanierung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung gestellt werden?
Für die Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen sowie für sonstige Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung) können technische Anträge ab dem 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. In diesem Fall gilt keine Übergangsregelung und ist auch nicht erforderlich.
Was ist zu tun, wenn meine Heizung bereits defekt ist?
Wenn Ihre Heizung bereits ausgefallen ist, müssen Sie schnell handeln. In solchen Fällen können vorübergehende Heizlösungen für bis zu einem Jahr gefördert werden, vorausgesetzt, nach Ablauf dieser Zeit wird eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien installiert. Die Kosten für die vorübergehende Heiztechnik können zusammen mit den Kosten für die endgültige Heizungsanlage in Ihrem Antrag berücksichtigt werden.
Gibt es weitere wichtige Informationen zur aktuellen Abwicklung von Fördermitteln?
Für die Förderung von Gebäudenetzerweiterungen, Umbauten und anderen Effizienzmaßnahmen gibt es keine Übergangsregelung. In diesen Fällen muss der Antrag beim BAFA vor Beginn des Projekts ab dem 1. Januar 2024 gestellt werden.
Was ist, wenn ich bereits eine Förderung nach den alten Bedingungen beantragt oder mit meinen Maßnahmen begonnen habe?
Kann ich zur neuen Förderung wechseln, und wenn ja, wie?
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Wechsel nur möglich ist, wenn Sie noch nicht mit Ihrem förderfähigen Projekt begonnen haben. Nach Projektbeginn ist kein Wechsel mehr möglich.
Für die Heizungsförderung gilt, dass bei Verzicht auf eine Zusage nach dem Inkrafttreten der neuen BEG Einzelmaßnahmen Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023, ein neuer Antrag zu den neuen Förderbedingungen direkt nach Einreichung der Verzichtserklärung gestellt werden kann. Die sechsmonatige Sperrfrist ist in diesem Fall bis zum 31. Dezember 2024 aufgehoben. Ein flexibler Wechsel von den alten zu den neuen Förderregelungen ist somit möglich.

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