Lüftungs
konzepte
Maximale Raumluftqualität
für Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen
Ein effizientes Lüftungssystem sollte oft ein Teil der Planung für gesunde Raumluft und ein komfortables Arbeitsumfeld. Die Bedeutung von energiereicher und vitaler Raumluft ist essenziell für die darin lebenden oder arbeitenden Menschen. Unser Team erfahrener Experten bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Lüftungskonzept, die nicht nur die Raumluftqualität verbessern, sondern auch Ihre Energieeffizienz steigern.

– Unsere Leistungen
Warum ist ein professionelles Lüftungskonzept wichtig?
Ein gut durchdachtes Lüftungskonzept ist entscheidend, um die Luftfeuchtigkeit zu kontrollieren, Schadstoffe zu eliminieren und eine angenehme Temperatur in Ihren Räumlichkeiten aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus trägt es zur Reduzierung von Krankheitsausfällen und zur Steigerung der Produktivität bei.
Unsere Leistungen im Überblick
Unser erstes Ziel ist es, Ihre individuellen Anforderungen zu verstehen. Wir führen eine gründliche Analyse Ihrer Räumlichkeiten durch, berücksichtigen branchenspezifische oder wenn es sich um Ihre privaten Räumlichkeiten handelt, persönliche Anforderungen und berücksichtigen Ihre Budgetvorgaben.
Basierend auf den Erkenntnissen aus der Bedarfsanalyse entwickeln unsere Ingenieure ein maßgeschneidertes Lüftungskonzept. Dabei achten wir auf effiziente Luftstromverteilung, Geräuschreduktion und Energieeffizienz. Wir berücksichtigen bei unseren Planungen auch die Synergien zu ökologischen Oberflächen, wie diese ihre positiven Wirkungen auf die Raumluftqualität mit einbringen.
Unser erfahrene Handwerkspartner,- Installations- und Wartungsteams setzten das Lüftungskonzept professionell und termingerecht um. Bei unseren Planungen verwenden wir hochwertige Materialien und modernste Technologien, um optimale Ergebnisse sicherzustellen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine kostenlose Beratung zu erhalten und herauszufinden, wie wir Ihr Unternehmen mit sauberer, frischer Luft versorgen können.
Wir freuen uns darauf, entsprechend Ihren Vorstellungen mit unserer Konzeption Ihre Raumluftqualität zu optimieren!
Ihre Vorteile mit uns
Wir sind für Sie da
Verständliche und praxisnahe Beratung
Individuelles Energiekonzept für Ihr Gebäude
Sichere Planung von Fördermitteln
Eingespieltes Experten-Team aus Handwerk, Technik und Planung
UNSERE EXPERTISE
Ihr Projekt, unser Angebot – schnell & einfach
Nutzen Sie unsere Erfahrung und erhalten Sie in kurzer Zeit ein passgenaues Angebot für Ihre Wünsche und Anforderungen.

Wir beantworten für Sie
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Lüftungskonzept?
Ein Lüftungskonzept beschreibt, wie ein Gebäude dauerhaft mit ausreichender Frischluft versorgt wird – entweder über natürliche Fensterlüftung, ventilatorgestützte Systeme oder eine Kombination aus beidem. Es ist besonders wichtig, um Feuchteschäden und Schimmel zu vermeiden.
Wann ist ein Lüftungskonzept Pflicht?
Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist verpflichtend bei:
- Neubauten von Wohngebäuden
- Sanierung mit Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterfläche
- Energetischen Sanierungen mit wesentlichen Änderungen an der Gebäudehülle
TK Baupartner prüft für Sie, ob ein Lüftungskonzept erforderlich ist – und erstellt es bei Bedarf fachgerecht.
Wer darf ein Lüftungskonzept erstellen?
Ein Lüftungskonzept sollte ausschließlich durch qualifizierte Fachplaner oder Energieberater mit entsprechender Weiterbildung nach DIN 1946-6 erstellt werden. Bei TK Baupartner übernehmen wir diese Leistung für Bauherren, Architekten und Fachbetriebe.
Was passiert, wenn kein Lüftungskonzept erstellt wird?
Fehlt das Lüftungskonzept trotz Pflicht, kann dies zu:
- Feuchteschäden & Schimmelbildung
- Einschränkungen beim Versicherungsschutz
- Problemen bei der Fördermittelvergabe
- Haftungsrisiken für Planer oder Handwerker
Wir empfehlen deshalb dringend eine fachgerechte Erstellung.
Welche Lüftungssysteme gibt es?
In einem Lüftungskonzept können verschiedene Systeme berücksichtigt werden:
- Fensterlüftung (nur bei regelmäßigem, nutzerunabhängigem Lüften geeignet)
- Mechanische Abluftsysteme
- Zentrale oder dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Kombinierte Systeme (z. B. Abluft mit Zuluftnachströmung)
Die Auswahl hängt von Gebäude, Nutzung und Energieeffizienzziel ab.
Was kostet ein Lüftungskonzept?
Die Kosten variieren je nach Gebäudegröße und Planungsumfang. Für ein Einfamilienhaus liegen sie meist zwischen 300 € und 600 €. Bei Kombination mit anderen Planungsleistungen (z. B. Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich) bieten wir attraktive Paketpreise an.
Welche Vorteile bringt ein Lüftungskonzept?
Ein durchdachtes Lüftungskonzept sorgt für:
- Gesunde Raumluftqualität
- Schutz vor Schimmel und Feuchteschäden
- Höhere Energieeffizienz durch kontrollierte Lüftung
- Grundlage für die Förderfähigkeit moderner Lüftungsanlagen
Wie läuft die Erstellung eines Lüftungskonzepts ab?
- Erfassung der Gebäudedaten (Grundriss, Volumen, Nutzungseinheiten)
- Beurteilung des Lüftungsbedarfs nach DIN 1946-6
- Festlegung geeigneter Lüftungssysteme
- Dokumentation des Konzepts mit Empfehlungen zur Umsetzung
Wir begleiten Sie auf Wunsch auch bei der Planung und Umsetzung des gewählten Systems.
Wird ein Lüftungskonzept für Förderprogramme benötigt?
Ja, bei bestimmten Förderungen (z. B. BEG-Förderung für Lüftungsanlagen oder Effizienzhäuser) ist ein Lüftungskonzept Voraussetzung für die Förderfähigkeit. Wir beraten Sie gern zur passenden Förderung.
+ Aktuelle Neuigkeiten

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Ab dem 01.Januar 2024 gilt die 65% EE-Pflicht!
Ab dem 1. Januar 2024 tritt die Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energie mit einem Anteil 65% (EE-Pflicht) für Neubauten in Neubaugebieten in Kraft, sofern der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wird.
Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und bestehende Gebäude gilt die 65%-EE-Pflicht erst nach Ablauf der Fristen für die kommunalen Wärmepläne. Konkret bedeutet dies:
In Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2028.
In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2026.
Sollte die kommunale Wärmeplanung vor Ablauf dieser Fristen verfügbar sein, tritt die 65%-EE-Pflicht einen Monat nach der offiziellen Bekanntgabe seitens der Kommune in Kraft. Diese Regelung gilt jedoch nur für Gebäude, die in den von den Kommunen ausgewiesenen Gebieten liegen.
Für Kommunen, die bis zum Ablauf der Fristen keine Wärmeplanung vorlegen, gelten die Regeln so, als ob eine Wärmeplanung vorhanden wäre.