Lüftungs
konzepte

Maximale Raumluftqualität
für Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen

Ein effizientes Lüftungssystem sollte oft ein Teil der Planung für gesunde Raumluft und ein komfortables Arbeitsumfeld. Die Bedeutung von energiereicher und vitaler Raumluft ist essenziell für die darin lebenden oder arbeitenden Menschen. Unser Team erfahrener Experten bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Lüftungskonzept, die nicht nur die Raumluftqualität verbessern, sondern auch Ihre Energieeffizienz steigern.

– Unsere Leistungen

Warum ist ein professionelles Lüftungskonzept wichtig?

Ein gut durchdachtes Lüftungskonzept ist entscheidend, um die Luftfeuchtigkeit zu kontrollieren, Schadstoffe zu eliminieren und eine angenehme Temperatur in Ihren Räumlichkeiten aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus trägt es zur Reduzierung von Krankheitsausfällen und zur Steigerung der Produktivität bei.

Unsere Leistungen im Überblick

Bedarfsanalyse:

Unser erstes Ziel ist es, Ihre individuellen Anforderungen zu verstehen. Wir führen eine gründliche Analyse Ihrer Räumlichkeiten durch, berücksichtigen branchenspezifische oder wenn es sich um Ihre privaten Räumlichkeiten handelt, persönliche Anforderungen und berücksichtigen Ihre Budgetvorgaben.

Planung und Design:

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Bedarfsanalyse entwickeln unsere Ingenieure ein maßgeschneidertes Lüftungskonzept. Dabei achten wir auf effiziente Luftstromverteilung, Geräuschreduktion und Energieeffizienz. Wir berücksichtigen bei unseren Planungen auch die Synergien zu ökologischen Oberflächen, wie diese ihre positiven Wirkungen auf die Raumluftqualität mit einbringen.

Installation:

Unser erfahrene Handwerkspartner,- Installations- und Wartungsteams setzten das Lüftungskonzept professionell und termingerecht um. Bei unseren Planungen verwenden wir hochwertige Materialien und modernste Technologien, um optimale Ergebnisse sicherzustellen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine kostenlose Beratung zu erhalten und herauszufinden, wie wir Ihr Unternehmen mit sauberer, frischer Luft versorgen können.

 

Wir freuen uns darauf, entsprechend Ihren Vorstellungen mit unserer Konzeption Ihre Raumluftqualität zu optimieren!

Ihre Vorteile mit uns

Wir sind für Sie da

Verständliche und praxisnahe Beratung

Individuelles Energiekonzept für Ihr Gebäude

Sichere Planung von Fördermitteln

Eingespieltes Experten-Team aus Handwerk, Technik und Planung

UNSERE EXPERTISE

Ihr Projekt, unser Angebot – schnell & einfach

Nutzen Sie unsere Erfahrung und erhalten Sie in kurzer Zeit ein passgenaues Angebot für Ihre Wünsche und Anforderungen.

Wir beantworten für Sie

Häufig gestellte Fragen​

Ein Lüftungskonzept beschreibt, wie ein Gebäude dauerhaft mit ausreichender Frischluft versorgt wird – entweder über natürliche Fensterlüftung, ventilatorgestützte Systeme oder eine Kombination aus beidem. Es ist besonders wichtig, um Feuchteschäden und Schimmel zu vermeiden.

Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist verpflichtend bei:

 

  • Neubauten von Wohngebäuden
  • Sanierung mit Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterfläche
  • Energetischen Sanierungen mit wesentlichen Änderungen an der Gebäudehülle

 

TK Baupartner prüft für Sie, ob ein Lüftungskonzept erforderlich ist – und erstellt es bei Bedarf fachgerecht.

Ein Lüftungskonzept sollte ausschließlich durch qualifizierte Fachplaner oder Energieberater mit entsprechender Weiterbildung nach DIN 1946-6 erstellt werden. Bei TK Baupartner übernehmen wir diese Leistung für Bauherren, Architekten und Fachbetriebe.

Fehlt das Lüftungskonzept trotz Pflicht, kann dies zu:

 

  • Feuchteschäden & Schimmelbildung
  • Einschränkungen beim Versicherungsschutz
  • Problemen bei der Fördermittelvergabe
  • Haftungsrisiken für Planer oder Handwerker

 

Wir empfehlen deshalb dringend eine fachgerechte Erstellung.

In einem Lüftungskonzept können verschiedene Systeme berücksichtigt werden:

 

  • Fensterlüftung (nur bei regelmäßigem, nutzerunabhängigem Lüften geeignet)
  • Mechanische Abluftsysteme
  • Zentrale oder dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Kombinierte Systeme (z. B. Abluft mit Zuluftnachströmung)

 

Die Auswahl hängt von Gebäude, Nutzung und Energieeffizienzziel ab.

Die Kosten variieren je nach Gebäudegröße und Planungsumfang. Für ein Einfamilienhaus liegen sie meist zwischen 300 € und 600 €. Bei Kombination mit anderen Planungsleistungen (z. B. Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich) bieten wir attraktive Paketpreise an.

Ein durchdachtes Lüftungskonzept sorgt für:

 

  • Gesunde Raumluftqualität
  • Schutz vor Schimmel und Feuchteschäden
  • Höhere Energieeffizienz durch kontrollierte Lüftung
  • Grundlage für die Förderfähigkeit moderner Lüftungsanlagen
  1. Erfassung der Gebäudedaten (Grundriss, Volumen, Nutzungseinheiten)
  2. Beurteilung des Lüftungsbedarfs nach DIN 1946-6
  3. Festlegung geeigneter Lüftungssysteme
  4. Dokumentation des Konzepts mit Empfehlungen zur Umsetzung

 

Wir begleiten Sie auf Wunsch auch bei der Planung und Umsetzung des gewählten Systems.

Ja, bei bestimmten Förderungen (z. B. BEG-Förderung für Lüftungsanlagen oder Effizienzhäuser) ist ein Lüftungskonzept Voraussetzung für die Förderfähigkeit. Wir beraten Sie gern zur passenden Förderung.

+ Aktuelle Neuigkeiten

Wichtige Informationen bezüglich der Fördermittel

Welche Informationen gibt es zur Antragstellung für Fördermittel für Wohngebäude?
Am 29.12.2023 wurde die überarbeitete Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab wann können Förderanträge für einen Heizungstausch erneut gestellt werden?
Die neue Förderung wird im Laufe des Jahres 2024 schrittweise eingeführt. Eigenheimbesitzer, die in ihren eigenen Einfamilienhäusern wohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 Anträge für die neue Heizungsförderung einreichen.
Welche Fördermöglichkeiten stehen ab dem 27.02.2024 zur Verfügung?
Es gibt sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Ergänzungskredite für energetische Einzelmaßnahmen. Der Ergänzungskredit kann jedoch nur in Verbindung mit einer Zuschusszusage von der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen beantragt werden. Eine eigenständige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. Sie können weitere Details aus dem Beitrag vom 21.12.2023 entnehmen. In Hinsicht der Förderdetails ändert sich nichts.
Weitere Informationen:
Die Möglichkeit zur Antragstellung wird im Laufe des Jahres 2024 für weitere Gruppen von Antragstellern geöffnet (genaue Termine werden noch bekannt gegeben):
Private Vermieter von Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen
Gibt es derzeit Übergangsfristen für die Beantragung von Fördermitteln für Wohngebäude?
Wenn Sie eine Heizungsmodernisierung planen, können Sie bereits von den erhöhten Fördersätzen profitieren, die seit dem Inkrafttreten der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie am 29. Dezember 2023 gelten. Berechtigte Antragsteller können förderfähige Projekte für den Heizungstausch (mit Ausnahme von Netzwerkerweiterungen und Gebäudeumbauten) bereits in Auftrag geben und durchführen. Der Förderantrag für den Heizungstausch muss dann bis spätestens 30. November 2024 gestellt werden, sofern das Projekt zwischen dem Veröffentlichungsdatum und dem 31. August 2024 beginnt. Dies ermöglicht eine nachträgliche Antragstellung, also nach Beginn der Maßnahmen.
Darf ich nach aktuellem Stand der Fördergeldregelung meinen Heizungstausch in Auftrag geben?
Sie können den Heizungstausch sofort in Auftrag geben und durchführen, und der Antrag kann zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden, sobald die Antragstellung bei der KfW für Ihre Gruppe möglich ist.
Warum gibt es eine Übergangsregelung für die neuen Fördergelder im Jahr 2024?
Diese Übergangsregelung zielt darauf ab, einen reibungslosen Übergang von den alten zu den neuen Förderregelungen sicherzustellen. Sie gilt nur für die Heizungsförderung durch die KfW.

Ab wann können Förderanträge 2024 für einen die Sanierung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung gestellt werden?
Für die Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen sowie für sonstige Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung) können technische Anträge ab dem 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. In diesem Fall gilt keine Übergangsregelung und ist auch nicht erforderlich.
Was ist zu tun, wenn meine Heizung bereits defekt ist?
Wenn Ihre Heizung bereits ausgefallen ist, müssen Sie schnell handeln. In solchen Fällen können vorübergehende Heizlösungen für bis zu einem Jahr gefördert werden, vorausgesetzt, nach Ablauf dieser Zeit wird eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien installiert. Die Kosten für die vorübergehende Heiztechnik können zusammen mit den Kosten für die endgültige Heizungsanlage in Ihrem Antrag berücksichtigt werden.
Gibt es weitere wichtige Informationen zur aktuellen Abwicklung von Fördermitteln?
Für die Förderung von Gebäudenetzerweiterungen, Umbauten und anderen Effizienzmaßnahmen gibt es keine Übergangsregelung. In diesen Fällen muss der Antrag beim BAFA vor Beginn des Projekts ab dem 1. Januar 2024 gestellt werden.
Was ist, wenn ich bereits eine Förderung nach den alten Bedingungen beantragt oder mit meinen Maßnahmen begonnen habe?
Kann ich zur neuen Förderung wechseln, und wenn ja, wie?
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Wechsel nur möglich ist, wenn Sie noch nicht mit Ihrem förderfähigen Projekt begonnen haben. Nach Projektbeginn ist kein Wechsel mehr möglich.
Für die Heizungsförderung gilt, dass bei Verzicht auf eine Zusage nach dem Inkrafttreten der neuen BEG Einzelmaßnahmen Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023, ein neuer Antrag zu den neuen Förderbedingungen direkt nach Einreichung der Verzichtserklärung gestellt werden kann. Die sechsmonatige Sperrfrist ist in diesem Fall bis zum 31. Dezember 2024 aufgehoben. Ein flexibler Wechsel von den alten zu den neuen Förderregelungen ist somit möglich.

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