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aufnahme

Optimiere deinen Wohnraum und spare Kosten mit unserer Energie-Bestandsaufnahme!

Im Rahmen einer Vor-Ort-Bestandsaufnahme führen unsere Energieberater eine umfassende Untersuchung durch, die sich auf mehrere Aspekte des Gebäudes konzentriert.

– Energieberatung

Wie läuft eine "Vor-Ort Bestandsaufnahme" ab?

Wie läuft eine 
"Vor-Ort Bestands-
aufnahme" ab?

Analyse des Gebäudezustands: Der Energieberater bewertet den allgemeinen Zustand des Gebäudes, einschließlich der Bausubstanz und der technischen Anlagen. Dies umfasst die Überprüfung der Dämmung, der Fenster, der Heizungsanlage und weiterer gebäudetechnischer Anlagen.

Untersuchung der Energieverbrauchsdaten: Der Berater prüft auch die bisherigen Energieverbrauchsdaten, um einen Überblick über die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhalten. Dazu gehören der Strom-, Wasser- und Wärmebedarf.

Identifizierung von Energielecks: Ein wesentlicher Teil der Vor-Ort-Bestandsaufnahme ist die Identifizierung von Stellen, an denen Energie unnötig verloren geht. Dies kann durch undichte Fenster und Türen, schlecht isolierte Wände oder ineffiziente Heiz- und Kühlsysteme geschehen.

Erstellung eines Energieeffizienz-Berichts: Nach der Bestandsaufnahme erstellt der Energieberater einen detaillierten Bericht, der die festgestellten Mängel und Empfehlungen für Verbesserungen enthält. Dieser Bericht kann Vorschläge für effizientere Heizsysteme, verbesserte Dämmung oder den Einsatz erneuerbarer Energien enthalten.

Die Vor-Ort-Bestandsaufnahme durch unsere Energie-Experten ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer effizienteren Nutzung von Energie in Ihrer Immobilie.

Sie liefert nicht nur wichtige Erkenntnisse über den aktuellen Zustand, sondern bietet auch maßgeschneiderte Lösungen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Die Expertise und das Fachwissen, das unsere Experten in den Prozess einbringen, können Ihnen dabei helfen, Geld zu sparen und Ihre CO2-Bilanz erheblich zu reduzieren.

Gerne beraten wir Sie kostenfrei bei einem Erstgespräch. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen telefonischen Erstberatungstermin.

Ihre Vorteile mit uns

Wir sind für Sie da

Verständliche und praxisnahe Beratung

Individuelles Energiekonzept für Ihr Gebäude

Sichere Planung von Fördermitteln

Eingespieltes Experten-Team aus Handwerk, Technik und Planung

UNSERE EXPERTISE

Ihr Projekt, unser Angebot – schnell & einfach

Nutzen Sie unsere Erfahrung und erhalten Sie in kurzer Zeit ein passgenaues Angebot für Ihre Wünsche und Anforderungen.

Wir beantworten für Sie

Häufig gestellte Fragen​

Eine Vor-Ort-Bestandsaufnahme ist die gründliche Erfassung und Analyse des aktuellen Zustands eines Gebäudes. Dabei werden bauliche, energetische und technische Merkmale vor Ort aufgenommen – etwa Wärmedämmung, Fenster, Dach, Heizung, Lüftung und ggf. Solartechnik. Ziel ist es, eine solide Grundlage für Sanierungsmaßnahmen, Fördermittelanträge oder Energiekonzepte zu schaffen.

Weil Zahlen aus alten Plänen oft nicht den tatsächlichen Zustand widerspiegeln. Nur durch eine persönliche Besichtigung lassen sich Mängel, Potenziale und realistische Lösungen sicher feststellen. Außerdem ist sie Voraussetzung für viele Förderprogramme wie den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) oder energetische Nachweise nach BEG und GEG.

Unser Vorgehen:

 

  1. Terminvereinbarung & Vorgespräch
  2. Begehung des gesamten Gebäudes (innen & außen)
  3. Erfassung aller relevanten Bauteile & Anlagentechnik
  4. Dokumentation mit Fotos, Messdaten & Aufmaß
  5. Übertragung in unsere digitale Gebäudemodellierung (3D)
  6. Auswertung & weitere Beratung zu Maßnahmen & Förderungen

 

Wir arbeiten transparent, effizient und binden Ihre Fragen und Ziele direkt mit ein.

Die Kosten hängen vom Umfang und Gebäudetyp ab. Eine einfache Bestandsaufnahme für ein Einfamilienhaus liegt oft zwischen 300 und 600 €. Wenn sie Teil eines geförderten Projekts ist (z. B. iSFP), wird sie bis zu 80 % bezuschusst. Wir beraten Sie transparent zu den Kosten und möglichen Fördermitteln vorab.

In vielen Fällen: Ja. Vor allem für energetische Sanierungen, den Sanierungsfahrplan (iSFP) oder eine BEG-Einzelmaßnahme ist eine fachkundige Bestandsaufnahme zwingend notwendig. Wir stellen dabei sicher, dass alle Anforderungen an Fördermittelprogramme erfüllt werden.

·       Realistische Einschätzung von Sanierungskosten und Einsparpotenzialen

·       Technisch fundierte Beratung und Maßnahme-Empfehlungen

·       Möglichkeit zur Nutzung staatlicher Förderungen

·       Grundlage für Energiekonzepte, Bauanträge oder Modernisierungspläne

·       Optional eine digitale Gebäudemodellierung für spätere Planungsschritte

+ Aktuelle Neuigkeiten

Wichtige Informationen bezüglich der Fördermittel

Welche Informationen gibt es zur Antragstellung für Fördermittel für Wohngebäude?
Am 29.12.2023 wurde die überarbeitete Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab wann können Förderanträge für einen Heizungstausch erneut gestellt werden?
Die neue Förderung wird im Laufe des Jahres 2024 schrittweise eingeführt. Eigenheimbesitzer, die in ihren eigenen Einfamilienhäusern wohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 Anträge für die neue Heizungsförderung einreichen.
Welche Fördermöglichkeiten stehen ab dem 27.02.2024 zur Verfügung?
Es gibt sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Ergänzungskredite für energetische Einzelmaßnahmen. Der Ergänzungskredit kann jedoch nur in Verbindung mit einer Zuschusszusage von der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen beantragt werden. Eine eigenständige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. Sie können weitere Details aus dem Beitrag vom 21.12.2023 entnehmen. In Hinsicht der Förderdetails ändert sich nichts.
Weitere Informationen:
Die Möglichkeit zur Antragstellung wird im Laufe des Jahres 2024 für weitere Gruppen von Antragstellern geöffnet (genaue Termine werden noch bekannt gegeben):
Private Vermieter von Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen
Gibt es derzeit Übergangsfristen für die Beantragung von Fördermitteln für Wohngebäude?
Wenn Sie eine Heizungsmodernisierung planen, können Sie bereits von den erhöhten Fördersätzen profitieren, die seit dem Inkrafttreten der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie am 29. Dezember 2023 gelten. Berechtigte Antragsteller können förderfähige Projekte für den Heizungstausch (mit Ausnahme von Netzwerkerweiterungen und Gebäudeumbauten) bereits in Auftrag geben und durchführen. Der Förderantrag für den Heizungstausch muss dann bis spätestens 30. November 2024 gestellt werden, sofern das Projekt zwischen dem Veröffentlichungsdatum und dem 31. August 2024 beginnt. Dies ermöglicht eine nachträgliche Antragstellung, also nach Beginn der Maßnahmen.
Darf ich nach aktuellem Stand der Fördergeldregelung meinen Heizungstausch in Auftrag geben?
Sie können den Heizungstausch sofort in Auftrag geben und durchführen, und der Antrag kann zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden, sobald die Antragstellung bei der KfW für Ihre Gruppe möglich ist.
Warum gibt es eine Übergangsregelung für die neuen Fördergelder im Jahr 2024?
Diese Übergangsregelung zielt darauf ab, einen reibungslosen Übergang von den alten zu den neuen Förderregelungen sicherzustellen. Sie gilt nur für die Heizungsförderung durch die KfW.

Ab wann können Förderanträge 2024 für einen die Sanierung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung gestellt werden?
Für die Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen sowie für sonstige Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung) können technische Anträge ab dem 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. In diesem Fall gilt keine Übergangsregelung und ist auch nicht erforderlich.
Was ist zu tun, wenn meine Heizung bereits defekt ist?
Wenn Ihre Heizung bereits ausgefallen ist, müssen Sie schnell handeln. In solchen Fällen können vorübergehende Heizlösungen für bis zu einem Jahr gefördert werden, vorausgesetzt, nach Ablauf dieser Zeit wird eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien installiert. Die Kosten für die vorübergehende Heiztechnik können zusammen mit den Kosten für die endgültige Heizungsanlage in Ihrem Antrag berücksichtigt werden.
Gibt es weitere wichtige Informationen zur aktuellen Abwicklung von Fördermitteln?
Für die Förderung von Gebäudenetzerweiterungen, Umbauten und anderen Effizienzmaßnahmen gibt es keine Übergangsregelung. In diesen Fällen muss der Antrag beim BAFA vor Beginn des Projekts ab dem 1. Januar 2024 gestellt werden.
Was ist, wenn ich bereits eine Förderung nach den alten Bedingungen beantragt oder mit meinen Maßnahmen begonnen habe?
Kann ich zur neuen Förderung wechseln, und wenn ja, wie?
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Wechsel nur möglich ist, wenn Sie noch nicht mit Ihrem förderfähigen Projekt begonnen haben. Nach Projektbeginn ist kein Wechsel mehr möglich.
Für die Heizungsförderung gilt, dass bei Verzicht auf eine Zusage nach dem Inkrafttreten der neuen BEG Einzelmaßnahmen Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023, ein neuer Antrag zu den neuen Förderbedingungen direkt nach Einreichung der Verzichtserklärung gestellt werden kann. Die sechsmonatige Sperrfrist ist in diesem Fall bis zum 31. Dezember 2024 aufgehoben. Ein flexibler Wechsel von den alten zu den neuen Förderregelungen ist somit möglich.

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