Bauberatung

IHR PARTNER IM GANZHEITLICHEN BAUEN

Bauberatung

IHR PARTNER IM GANZHEITLICHEN BAUEN

– Ganzheitliche Beratung & Planung

Kompetente Bauberatung für nachhaltige Ergebnisse

Eine solide Bauberatung ist die Basis jeder erfolgreichen Energieberatung. Wir begleiten Bauherren und Sanierer bei allen Fragen rund um Gebäude, Materialien und Bauprozesse.

Dabei verbinden wir technisches Wissen mit einem Blick für gesundes, nachhaltiges und wertbeständiges Bauen. Unsere Beratung reicht von der baubiologischen Bewertung bis zu technischen Details, die für Energieeffizienz und Förderfähigkeit entscheidend sind.

Unser Ziel: Sie haben Klarheit, Verlässlichkeit und Sicherheit bei allen Bauentscheidungen.

Ihre Vorteile mit uns

Wir sind für Sie da

Verständliche und praxisnahe Beratung

Individuelles Energiekonzept für Ihr Gebäude

Sichere Planung von Fördermitteln

Eingespieltes Experten-Team aus Handwerk, Technik und Planung

Was machen wir?

Unsere Leistungen für Sie

Sachverständigerwesen

Ingenieurwesen

Ökologisches Bauen

Bauherrenberatung

UNSERE EXPERTISE

Ihr Projekt, unser Angebot – schnell & einfach

Nutzen Sie unsere Erfahrung und erhalten Sie in kurzer Zeit ein passgenaues Angebot für Ihre Wünsche und Anforderungen.

+ Aktuelle Neuigkeiten

Ab dem 01.Januar 2024 gilt die 65% EE-Pflicht!

Ab dem 1. Januar 2024 tritt die Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energie mit einem Anteil 65% (EE-Pflicht) für Neubauten in Neubaugebieten in Kraft, sofern der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wird.

Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und bestehende Gebäude gilt die 65%-EE-Pflicht erst nach Ablauf der Fristen für die kommunalen Wärmepläne. Konkret bedeutet dies:
In Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2028.
In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2026. 
Sollte die kommunale Wärmeplanung vor Ablauf dieser Fristen verfügbar sein, tritt die 65%-EE-Pflicht einen Monat nach der offiziellen Bekanntgabe seitens der Kommune in Kraft. Diese Regelung gilt jedoch nur für Gebäude, die in den von den Kommunen ausgewiesenen Gebieten liegen.
 
Für Kommunen, die bis zum Ablauf der Fristen keine Wärmeplanung vorlegen, gelten die Regeln so, als ob eine Wärmeplanung vorhanden wäre.

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