Bauberatung
IHR PARTNER IM GANZHEITLICHEN BAUEN
Bauberatung
IHR PARTNER IM GANZHEITLICHEN BAUEN
– Ganzheitliche Beratung & Planung
Kompetente Bauberatung für nachhaltige Ergebnisse
Eine solide Bauberatung ist die Basis jeder erfolgreichen Energieberatung. Wir begleiten Bauherren und Sanierer bei allen Fragen rund um Gebäude, Materialien und Bauprozesse.
Dabei verbinden wir technisches Wissen mit einem Blick für gesundes, nachhaltiges und wertbeständiges Bauen. Unsere Beratung reicht von der baubiologischen Bewertung bis zu technischen Details, die für Energieeffizienz und Förderfähigkeit entscheidend sind.
Unser Ziel: Sie haben Klarheit, Verlässlichkeit und Sicherheit bei allen Bauentscheidungen.

Ihre Vorteile mit uns
Wir sind für Sie da
Verständliche und praxisnahe Beratung
Individuelles Energiekonzept für Ihr Gebäude
Sichere Planung von Fördermitteln
Eingespieltes Experten-Team aus Handwerk, Technik und Planung
Was machen wir?
Unsere Leistungen für Sie
UNSERE EXPERTISE
Ihr Projekt, unser Angebot – schnell & einfach
Nutzen Sie unsere Erfahrung und erhalten Sie in kurzer Zeit ein passgenaues Angebot für Ihre Wünsche und Anforderungen.

+ Aktuelle Neuigkeiten

Wie ist der aktuelle Stand zu den Fördergeldern 2024?
Was wurde entschieden? Welche Fördergelder für Gebäudesanierungen gibt es für das Jahr 2024? Stand 21.12.202 Gebäudeenergiegesetz 2024: Zusammenfassung: Was ist

Gebäudeenergiegesetz 2024
Zusammenfassung: Was ist neu? Im Rahmen des ab 2024 in Kraft tretenden neuen Gebäudeenergiegesetzes werden auch Anpassungen in der Förderlandschaft

Ab dem 01.Januar 2024 gilt die 65% EE-Pflicht!
Ab dem 1. Januar 2024 tritt die Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energie mit einem Anteil 65% (EE-Pflicht) für Neubauten in Neubaugebieten in Kraft, sofern der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wird.
Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und bestehende Gebäude gilt die 65%-EE-Pflicht erst nach Ablauf der Fristen für die kommunalen Wärmepläne. Konkret bedeutet dies:
In Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2028.
In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2026.
Sollte die kommunale Wärmeplanung vor Ablauf dieser Fristen verfügbar sein, tritt die 65%-EE-Pflicht einen Monat nach der offiziellen Bekanntgabe seitens der Kommune in Kraft. Diese Regelung gilt jedoch nur für Gebäude, die in den von den Kommunen ausgewiesenen Gebieten liegen.
Für Kommunen, die bis zum Ablauf der Fristen keine Wärmeplanung vorlegen, gelten die Regeln so, als ob eine Wärmeplanung vorhanden wäre.