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Präzise Berechnungen für Ihre Projekte
Wir unterstützen Architekten, Energieberater, Ingenieure und Schornsteinfeger mit allen notwendigen Nachweisen und Berechnungen, die für eine fundierte Energieberatung und Planung erforderlich sind.

Unser Leistungsspektrum
Unsere Expertise für Sie
Ihre Vorteile mit uns
Wir sind für Sie da
Mit unserer langjährigen Erfahrung und einem interdisziplinären Team aus Ingenieuren, Bauphysikern und Technikern liefern wir zuverlässige Ergebnisse, die Planungssicherheit schaffen.
Sie erhalten exakte Berechnungen, die direkt in Ihre Projekte einfließen – termingerecht, normkonform und praxisnah.
UNSERE EXPERTISE
Ihr Projekt, unser Angebot – schnell & einfach
Nutzen Sie unsere Erfahrung und erhalten Sie in kurzer Zeit ein passgenaues Angebot für Ihre Wünsche und Anforderungen.

Wir beantworten für Sie
Häufig gestellte Fragen
Was ist Gebäudetechnik genau?
Gebäudetechnik umfasst alle technischen Systeme und Anlagen in einem Gebäude – dazu zählen Heizung, Lüftung, Kühlung, Warmwasserbereitung, Photovoltaik, Speichertechnik, Steuerungssysteme und Smart-Home-Lösungen. Moderne Gebäudetechnik sorgt für Energieeffizienz, Komfort und nachhaltigen Betrieb.
Welche Heiztechnik ist aktuell am effizientesten?
Die effizienteste Heiztechnik hängt vom Gebäudetyp, Standort und Nutzerverhalten ab. Wärmepumpen (besonders in Kombination mit PV-Anlagen) gelten derzeit als besonders energieeffizient und zukunftssicher. Auch hybride Systeme (z. B. Wärmepumpe + Gasbrennwert) können sinnvoll sein, vor allem bei Sanierungen. Bei bestimmten Gebäudetypen oder Heizungssysteme können Pelletsanlagen eine sinnvolle Lösung bieten. Wir beraten Sie individuell, welche Lösung für Ihr Objekt die beste ist – technisch wie wirtschaftlich.
Lohnt sich eine Wärmepumpe auch im Altbau?
Wenn die Gebäudehülle ausreichend gedämmt ist und/ oder eine Flächenheizung (z. B. Fußbodenheizung) vorhanden oder nachrüstbar ist, wenn über ein Hydraulischen Abgleich falsch dimensionierte Heizkörper getauscht werden, können Wärmepumpen in Altbauten effizient betrieben werden. Mit einer individuellen Planung, die auf das Gebäude und die Anlagentechnik abgestimmt ist, lassen sich somit auch im Altbau sehr gute Effizienzwerte mit Wärmepumpen erreichen. In vielen Fällen sind Fördermittel verfügbar, die die Umrüstung wirtschaftlich attraktiv machen.
Welche Fördermittel gibt es für moderne Gebäudetechnik?
Aktuell sind viele Maßnahmen im Bereich Heizung, Lüftung, Kühlung und thermische Solaranlagen über die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) förderfähig – zum Beispiel:
- Austausch alter Heizungen
- Einbau von Wärmepumpen, Pellets oder Hybrid-Anlagen
- Thermische Solaranlagen
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Wir übernehmen für Sie die komplette Fördermittelberatung inklusive Antragstellung und technischer Nachweise.
Welche Rolle spielt Gebäudetechnik bei der energetischen Sanierung?
Gebäudetechnik ist ein zentraler Bestandteil jeder energetischen Sanierung. Eine effiziente Heizungsanlage, moderne Lüftung mit Wärmerückgewinnung und ggf. regenerative Energieerzeugung sind essenziell, um den Energieverbrauch zu senken und Förderkriterien zu erfüllen. Wichtig ist die ganzheitliche Betrachtung: Technik muss zur Gebäudehülle und Nutzung passen – genau dabei unterstützen wir Sie.
Wie lässt sich Gebäudetechnik mit Smart Home verbinden?
Viele Systeme lassen sich heute intelligent vernetzen – etwa zur Steuerung von Heizung, Beleuchtung, Verschattung oder Lüftung per App. Smart-Home-Technik kann Energieverbrauch senken und den Wohnkomfort erhöhen. Bei Neubauten oder umfassenden Sanierungen planen wir die Integration moderner Steuerungssysteme von Anfang an mit.
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Welche Gebäudetechnik ist „zukunftssicher“?
Zukunftssichere Gebäudetechnik ist effizient, modular erweiterbar und regenerativ nutzbar. Wärmepumpen, PV-Anlagen, Speicherlösungen und intelligente Steuerungssysteme gelten als tragende Säulen der energetischen Gebäudewende. Wir entwickeln für Sie individuelle Strategien, die auch langfristig Bestand haben – technisch wie gesetzlich.
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Ab dem 01.Januar 2024 gilt die 65% EE-Pflicht!
Ab dem 1. Januar 2024 tritt die Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energie mit einem Anteil 65% (EE-Pflicht) für Neubauten in Neubaugebieten in Kraft, sofern der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wird.
Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und bestehende Gebäude gilt die 65%-EE-Pflicht erst nach Ablauf der Fristen für die kommunalen Wärmepläne. Konkret bedeutet dies:
In Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2028.
In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2026.
Sollte die kommunale Wärmeplanung vor Ablauf dieser Fristen verfügbar sein, tritt die 65%-EE-Pflicht einen Monat nach der offiziellen Bekanntgabe seitens der Kommune in Kraft. Diese Regelung gilt jedoch nur für Gebäude, die in den von den Kommunen ausgewiesenen Gebieten liegen.
Für Kommunen, die bis zum Ablauf der Fristen keine Wärmeplanung vorlegen, gelten die Regeln so, als ob eine Wärmeplanung vorhanden wäre.