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Präzise Berechnungen für Ihre Projekte
Wir unterstützen Architekten, Energieberater, Ingenieure und Schornsteinfeger mit allen notwendigen Nachweisen und Berechnungen, die für eine fundierte Energieberatung und Planung erforderlich sind.

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Unsere Expertise für Sie
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Wir sind für Sie da
Mit unserer langjährigen Erfahrung und einem interdisziplinären Team aus Ingenieuren, Bauphysikern und Technikern liefern wir zuverlässige Ergebnisse, die Planungssicherheit schaffen.
Sie erhalten exakte Berechnungen, die direkt in Ihre Projekte einfließen – termingerecht, normkonform und praxisnah.
UNSERE EXPERTISE
Ihr Projekt, unser Angebot – schnell & einfach
Nutzen Sie unsere Erfahrung und erhalten Sie in kurzer Zeit ein passgenaues Angebot für Ihre Wünsche und Anforderungen.

Wir beantworten für Sie
Häufig gestellte Fragen
Was ist Gebäudetechnik genau?
Gebäudetechnik umfasst alle technischen Systeme und Anlagen in einem Gebäude – dazu zählen Heizung, Lüftung, Kühlung, Warmwasserbereitung, Photovoltaik, Speichertechnik, Steuerungssysteme und Smart-Home-Lösungen. Moderne Gebäudetechnik sorgt für Energieeffizienz, Komfort und nachhaltigen Betrieb.
Welche Heiztechnik ist aktuell am effizientesten?
Die effizienteste Heiztechnik hängt vom Gebäudetyp, Standort und Nutzerverhalten ab. Wärmepumpen (besonders in Kombination mit PV-Anlagen) gelten derzeit als besonders energieeffizient und zukunftssicher. Auch hybride Systeme (z. B. Wärmepumpe + Gasbrennwert) können sinnvoll sein, vor allem bei Sanierungen. Bei bestimmten Gebäudetypen oder Heizungssysteme können Pelletsanlagen eine sinnvolle Lösung bieten. Wir beraten Sie individuell, welche Lösung für Ihr Objekt die beste ist – technisch wie wirtschaftlich.
Lohnt sich eine Wärmepumpe auch im Altbau?
Wenn die Gebäudehülle ausreichend gedämmt ist und/ oder eine Flächenheizung (z. B. Fußbodenheizung) vorhanden oder nachrüstbar ist, wenn über ein Hydraulischen Abgleich falsch dimensionierte Heizkörper getauscht werden, können Wärmepumpen in Altbauten effizient betrieben werden. Mit einer individuellen Planung, die auf das Gebäude und die Anlagentechnik abgestimmt ist, lassen sich somit auch im Altbau sehr gute Effizienzwerte mit Wärmepumpen erreichen. In vielen Fällen sind Fördermittel verfügbar, die die Umrüstung wirtschaftlich attraktiv machen.
Welche Fördermittel gibt es für moderne Gebäudetechnik?
Aktuell sind viele Maßnahmen im Bereich Heizung, Lüftung, Kühlung und thermische Solaranlagen über die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) förderfähig – zum Beispiel:
- Austausch alter Heizungen
- Einbau von Wärmepumpen, Pellets oder Hybrid-Anlagen
- Thermische Solaranlagen
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Wir übernehmen für Sie die komplette Fördermittelberatung inklusive Antragstellung und technischer Nachweise.
Welche Rolle spielt Gebäudetechnik bei der energetischen Sanierung?
Gebäudetechnik ist ein zentraler Bestandteil jeder energetischen Sanierung. Eine effiziente Heizungsanlage, moderne Lüftung mit Wärmerückgewinnung und ggf. regenerative Energieerzeugung sind essenziell, um den Energieverbrauch zu senken und Förderkriterien zu erfüllen. Wichtig ist die ganzheitliche Betrachtung: Technik muss zur Gebäudehülle und Nutzung passen – genau dabei unterstützen wir Sie.
Wie lässt sich Gebäudetechnik mit Smart Home verbinden?
Viele Systeme lassen sich heute intelligent vernetzen – etwa zur Steuerung von Heizung, Beleuchtung, Verschattung oder Lüftung per App. Smart-Home-Technik kann Energieverbrauch senken und den Wohnkomfort erhöhen. Bei Neubauten oder umfassenden Sanierungen planen wir die Integration moderner Steuerungssysteme von Anfang an mit.
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Welche Gebäudetechnik ist „zukunftssicher“?
Zukunftssichere Gebäudetechnik ist effizient, modular erweiterbar und regenerativ nutzbar. Wärmepumpen, PV-Anlagen, Speicherlösungen und intelligente Steuerungssysteme gelten als tragende Säulen der energetischen Gebäudewende. Wir entwickeln für Sie individuelle Strategien, die auch langfristig Bestand haben – technisch wie gesetzlich.
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Wichtige Informationen bezüglich der Fördermittel
Welche Informationen gibt es zur Antragstellung für Fördermittel für Wohngebäude?
Am 29.12.2023 wurde die überarbeitete Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ab wann können Förderanträge für einen Heizungstausch erneut gestellt werden?
Die neue Förderung wird im Laufe des Jahres 2024 schrittweise eingeführt. Eigenheimbesitzer, die in ihren eigenen Einfamilienhäusern wohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 Anträge für die neue Heizungsförderung einreichen.
Welche Fördermöglichkeiten stehen ab dem 27.02.2024 zur Verfügung?
Es gibt sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Ergänzungskredite für energetische Einzelmaßnahmen. Der Ergänzungskredit kann jedoch nur in Verbindung mit einer Zuschusszusage von der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen beantragt werden. Eine eigenständige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. Sie können weitere Details aus dem Beitrag vom 21.12.2023 entnehmen. In Hinsicht der Förderdetails ändert sich nichts.
Weitere Informationen:
Die Möglichkeit zur Antragstellung wird im Laufe des Jahres 2024 für weitere Gruppen von Antragstellern geöffnet (genaue Termine werden noch bekannt gegeben):
Private Vermieter von Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen
Gibt es derzeit Übergangsfristen für die Beantragung von Fördermitteln für Wohngebäude?
Wenn Sie eine Heizungsmodernisierung planen, können Sie bereits von den erhöhten Fördersätzen profitieren, die seit dem Inkrafttreten der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie am 29. Dezember 2023 gelten. Berechtigte Antragsteller können förderfähige Projekte für den Heizungstausch (mit Ausnahme von Netzwerkerweiterungen und Gebäudeumbauten) bereits in Auftrag geben und durchführen. Der Förderantrag für den Heizungstausch muss dann bis spätestens 30. November 2024 gestellt werden, sofern das Projekt zwischen dem Veröffentlichungsdatum und dem 31. August 2024 beginnt. Dies ermöglicht eine nachträgliche Antragstellung, also nach Beginn der Maßnahmen.
Darf ich nach aktuellem Stand der Fördergeldregelung meinen Heizungstausch in Auftrag geben?
Sie können den Heizungstausch sofort in Auftrag geben und durchführen, und der Antrag kann zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden, sobald die Antragstellung bei der KfW für Ihre Gruppe möglich ist.
Warum gibt es eine Übergangsregelung für die neuen Fördergelder im Jahr 2024?
Diese Übergangsregelung zielt darauf ab, einen reibungslosen Übergang von den alten zu den neuen Förderregelungen sicherzustellen. Sie gilt nur für die Heizungsförderung durch die KfW.
Ab wann können Förderanträge 2024 für einen die Sanierung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung gestellt werden?
Für die Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen sowie für sonstige Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung) können technische Anträge ab dem 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. In diesem Fall gilt keine Übergangsregelung und ist auch nicht erforderlich.
Was ist zu tun, wenn meine Heizung bereits defekt ist?
Wenn Ihre Heizung bereits ausgefallen ist, müssen Sie schnell handeln. In solchen Fällen können vorübergehende Heizlösungen für bis zu einem Jahr gefördert werden, vorausgesetzt, nach Ablauf dieser Zeit wird eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien installiert. Die Kosten für die vorübergehende Heiztechnik können zusammen mit den Kosten für die endgültige Heizungsanlage in Ihrem Antrag berücksichtigt werden.
Gibt es weitere wichtige Informationen zur aktuellen Abwicklung von Fördermitteln?
Für die Förderung von Gebäudenetzerweiterungen, Umbauten und anderen Effizienzmaßnahmen gibt es keine Übergangsregelung. In diesen Fällen muss der Antrag beim BAFA vor Beginn des Projekts ab dem 1. Januar 2024 gestellt werden.
Was ist, wenn ich bereits eine Förderung nach den alten Bedingungen beantragt oder mit meinen Maßnahmen begonnen habe?
Kann ich zur neuen Förderung wechseln, und wenn ja, wie?
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Wechsel nur möglich ist, wenn Sie noch nicht mit Ihrem förderfähigen Projekt begonnen haben. Nach Projektbeginn ist kein Wechsel mehr möglich.
Für die Heizungsförderung gilt, dass bei Verzicht auf eine Zusage nach dem Inkrafttreten der neuen BEG Einzelmaßnahmen Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023, ein neuer Antrag zu den neuen Förderbedingungen direkt nach Einreichung der Verzichtserklärung gestellt werden kann. Die sechsmonatige Sperrfrist ist in diesem Fall bis zum 31. Dezember 2024 aufgehoben. Ein flexibler Wechsel von den alten zu den neuen Förderregelungen ist somit möglich.