E Wärme G

Nachweis

Erfahren Sie alles über das EWärmeG: Ihr Leitfaden für energieeffiziente Wärmeversorgung!

Das EWärmeG ist ein bedeutender Schritt in Richtung nachhaltiger und effizienter Energieversorgung. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten Aspekte dieses Gesetzes zu verschaffen, damit Sie informierte Entscheidungen für eine umweltfreundliche Wärmeversorgung treffen können.

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– Energieberatung

Was ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)?

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg, das die Eigentümer bestehender Wohngebäude betrifft, die ihre Heizungsanlage ab dem 1. Januar 2010 austauschen. Das Gesetz legt fest, dass bei einem Heizungsaustausch in Wohngebäuden 15 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Dies soll dazu beitragen, den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung zu fördern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

– Energieberatung

Welche Möglichkeiten bietet es?

Das EWärmeG bietet verschiedene Möglichkeiten, diese Anforderung zu erfüllen, darunter die Nutzung von Solaranlagen, Pellet- oder Holzheizungen, Bioöl oder Biogas, Wärmepumpen oder eine entsprechende Wärmedämmung. Die genauen Anforderungen und Optionen hängen von verschiedenen Faktoren wie der Wohnfläche und dem gewählten Energieträger ab.

 

Wenn Sie bereits vor dem Inkrafttreten des EWärmeG im Jahr 2008 eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie installiert haben und diese nutzen, sind Sie von den gesetzlichen Anforderungen befreit, unabhängig davon, ob Sie 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs decken.

Als Ihr Partner stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die Anforderungen des EWärmeG erfüllen und die bestmögliche Lösung für Ihre Heizungsanlage finden. Wir bieten eine breite Palette von Optionen und Beratungsdienstleistungen, um sicherzustellen, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben problemlos erfüllen können.

 

Bitte beachten Sie, dass es Ausnahmen geben kann, bei denen Sie nicht zur Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtet sind. Dies kann auf technische, bauliche oder öffentlich-rechtliche Gründe zurückzuführen sein. In solchen Fällen wenden wir uns für Sie an die untere Baurechtsbehörde, um eine mögliche Befreiung von den gesetzlichen Pflichten zu prüfen.

 

Wenn Sie bereits vor dem Inkrafttreten des EWärmeG im Jahr 2008 eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie installiert haben und diese nutzen, sind Sie von den gesetzlichen Anforderungen befreit, unabhängig davon, ob Sie 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs decken.

Als Ihr Partner stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die Anforderungen des EWärmeG erfüllen und die bestmögliche Lösung für Ihre Heizungsanlage finden. Wir bieten eine breite Palette von Optionen und Beratungsdienstleistungen, um sicherzustellen, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben problemlos erfüllen können.

 

Bitte beachten Sie, dass es Ausnahmen geben kann, bei denen Sie nicht zur Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtet sind. Dies kann auf technische, bauliche oder öffentlich-rechtliche Gründe zurückzuführen sein. In solchen Fällen wenden wir uns für Sie an die untere Baurechtsbehörde, um eine mögliche Befreiung von den gesetzlichen Pflichten zu prüfen.

 

Wenn Sie bereits vor dem Inkrafttreten des EWärmeG im Jahr 2008 eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie installiert haben und diese nutzen, sind Sie von den gesetzlichen Anforderungen befreit, unabhängig davon, ob Sie 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs decken.

Ihre Vorteile mit uns

Unsere Expertise für Sie

Langjährige und umfangreiche Erfahrung im Bauwesen!

25 Jahre Erfahrung im Baugewerbe. Über 7500 erfolgreiche gestellte Förderanträge.
Über 2000 Bauvorhaben pro Jahr.

Vollumfängliche Beratung, Planung und Begleitung.

Mit uns haben Sie ein Ansprechpartner für Ihre Wünsche und Vorstellungen, vom Entwurf bis zur Fertigstellung Ihrer Bauvorhaben.

Garantiert die maximale Förderung sichern!

Durch unsere TK Akademie sind wir in unserer Beratung immer auf dem aktuellsten Stand was bestmögliche Fördergelder angeht.

Ihr Weg zu einem maßgeschneiderten Angebot!

Sie wollen Ihr Zuhause effizienter, nachhaltiger und moderner gestalten?
Ob Heizungssanierung, energetische Gebäudesanierung, Fenstertausch oder umfassende Energieberatung
– wir bieten Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Bedürfnisse.

Heizungssanierung für mehr Effizienz
Energetische Sanierung der Gebäudehülle
Fenstertausch für besseren Wärmeschutz
Heizlastberechnungen für optimale Planung
Hydraulischer Abgleich für perfekte Wärmeverteilung
Sanierungsfahrplan für ergänzende Fördermöglichkeiten
Energieausweis für die effiziente Bewertung Ihres Gebäudes

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Ob Heizungssanierung, energetische Gebäudesanierung, Fenstertausch oder umfassende Energieberatung
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Heizungssanierung 
Energetische Sanierung 
Fenstertausch
Heizlastberechnungen
Hydraulischer Abgleich
Sanierungsfahrplan
Energieausweis
Wir beantworten für Sie

Häufig gestellte Fragen​

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) verpflichtet Eigentümer von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg dazu, beim Austausch der Heizungsanlage einen Anteil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken.

 

Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudebestand zu erhöhen und die Energiewende voranzutreiben.

Das EWärmeG gilt in Baden-Württemberg für:

 

  • Alle bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Bei Heizungsaustausch, sofern das Gebäude vor dem 01.01.2009 errichtet wurde

 

Ausnahmen gibt es z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Wir prüfen für Sie, ob das Gesetz im Einzelfall anwendbar ist.

Wird Ihre Heizungsanlage ersetzt, müssen Sie laut EWärmeG mindestens 15 % des jährlichen Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Alternativ sind auch Ersatzmaßnahmen zulässig – z. B.:

 

  • Einbindung einer Solarthermie-Anlage
  • Nutzung von Holzheizungen oder Wärmepumpen
  • Einsatz von grünem Fernwärmenetz
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Dämmmaßnahmen nach EnEV-Standard

 

TK Baupartner zeigt Ihnen alle zulässigen Erfüllungsoptionen auf – und erstellt den erforderlichen EWärmeG-Nachweis.

Es gibt drei Möglichkeiten zur Erfüllung:

 

  1. Direkte Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Wärmepumpe)
  2. Kombination mehrerer Erfüllungsoptionen (z. B. PV + iSFP)
  3. Ersatzmaßnahmen, z. B. durch eine Gebäudedämmung, Contracting oder einen Sanierungsfahrplan

 

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine individuelle und wirtschaftlich sinnvolle Lösung – inkl. Fördermittelprüfung.

Der EWärmeG-Nachweis ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass Ihr Gebäude die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes erfüllt. Er wird von einem zertifizierten Energieberater erstellt und muss spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Heizung bei der zuständigen Baurechtsbehörde vorgelegt werden.

 

TK Baupartner erstellt diesen Nachweis rechtskonform, fristgerecht und vollständig.

Wird der Nachweis nicht oder unvollständig erbracht, drohen:

 

  • Bußgelder durch die zuständige Baubehörde (bis zu mehrere Tausend Euro)
  • Stillstand der Baumaßnahme
  • Probleme bei Förderungen oder im Nachgang bei der Gebäudezertifizierung

 

Mit TK Baupartner sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite – wir übernehmen die vollständige Nachweiserstellung und Abstimmung mit Behörden.

Wir bieten Ihnen:

 

  • Prüfung der gesetzlichen Pflicht
  • Beratung zu möglichen Erfüllungsoptionen und Kombinationen
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Ermittlung der wirtschaftlichsten Lösung
  • Erstellung und Übergabe des vollständigen EWärmeG-Nachweises
  • Unterstützung bei Behördenkommunikation und Förderanträgen

 

Ob Wohnhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt – wir begleiten Sie kompetent und verlässlich.

Die Kosten sind abhängig von Gebäudegröße, Anzahl der Wohneinheiten und der Komplexität der Maßnahme. Grobe Richtwerte:

 

  • Ein-/Zweifamilienhaus: ab ca. 590 € netto
  • Mehrfamilienhaus/Gewerbeobjekte: auf Anfrage

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein transparentes und verbindliches Angebot – häufig lassen sich diese Kosten sogar über Fördermittel gegenfinanzieren.

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